Aarau

    Auf Hof im Fricktal: Veterinärdienst beschlagnahmt 53 Tiere

    Laurin Zaugg
    Laurin Zaugg

    Aarau,

    Am 7. Oktober 2026 hat der Veterinärdienst auf einem Hof im Fricktal insgesamt 53 Tiere beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um 13 Pferde und 40 Hunde.

    Tier
    Auf einem Hof im Fricktal wurden 40 Hunde und 13 Pferde beschlagnahmt. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Fricktal hat der Veterinärdienst 40 Hunde und 13 Pferde beschlagnahmt.
    • Der Einsatz folgte auf ein Tierhalteverbot vom 24. Februar, welches nicht eingehalten wurde.
    • Eines der Pferde musste sogar eingeschläfert werden.

    Am 7. Oktober 2026 hat der Veterinärdienst des Kantons Aargau auf einem Hof im Fricktal insgesamt 53 Tiere beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um 13 Pferde der Rasse Appaloosa sowie 40 Hunde.

    Die Hunde gehören den Rassen Australian Shepherd und Border Collie an. Der Einsatz war die direkte Folge eines Tierhalteverbots. Dieses hatte der Veterinärdienst bereits am 24. Februar 2026 gegen die Tierhalterin ausgesprochen.

    Der Grund: wiederholte Verstösse gegen das Tierschutzgesetz und die Tierseuchengesetzgebung. Das Verbot untersagte der Frau schweizweit jede Form von Tierhaltung, Tierbetreuung und Tierzucht.

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    Die beschlagnahmten Hunde im Fricktal waren von den Rassen Australian Shepherd und Border Collie. (Symbolbild) - keystone

    Die Tierhalterin hätte ihre Tiere bis zum 15. Juli 2026 abgeben müssen, was sie jedoch nicht tat. Als die Behörden am 7. Oktober auf dem Hof eintrafen, stellten sie erneut Verstösse fest.

    Hunde waren ungenügend sozialisiert

    Die Gründe waren gemäss Behörden mangelhafte Haltung auf morastigen Auslaufböden und vernachlässigte Pflege. Dazu kamen ungenügend eingestreute Liegeflächen und zu dunkle oder zu kleine Boxen sowie ungenügendes Futter. Diese Missstände hatten zum ursprünglichen Tierhalteverbot geführt.

    Weil sich die Tierhalterin unkooperativ verhielt, begleiteten sowohl die Kantonspolizei als auch die Regionalpolizei den Einsatz. Die Kantonspolizei war mit der Gruppe Umwelt und Tierdelikte vor Ort. Der Veterinärdienst hat angekündigt, Strafanzeige zu erstatten.

    Nach der Beschlagnahme wurden alle Tiere tierärztlich untersucht und in geeigneten Einrichtungen untergebracht. Eine unabhängige Tierärztin stellte bei einem der Pferde einen derart schlechten Gesundheitszustand fest, dass das Tier eingeschläfert werden musste.

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    Die übrigen Tiere werden nach und nach an neue, dauerhafte Plätze vermittelt. Zunächst hatte der Veterinärdienst eine Tierschutzorganisation um Unterstützung bei der Vermittlung gebeten. Da keine Zusammenarbeit zustande kam, übernimmt der Veterinärdienst die Vermittlung nun selbst.

    Die gesamten Kosten des Einsatzes trägt die Tierhalterin. Dazu gehören nicht nur die Kosten für die Beschlagnahme selbst, sondern auch laufende Kosten für Tierarzt und Unterbringung der Tiere.

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    Kommentare

    User #5944 (nicht angemeldet)

    Ein sogenannter Boomerhof.

    edelweisz

    Die fehlbare Tierhalterin hatte bereits ein Tierhalteverbot. Und nun werden ganz plötzlich in Grösse einer Ranch 13 (!) Pferde und 40 (!) Hunde aufgefunden? Die Dame hatte bereits wiederholt gegen das Tierschutzgesetz verstossen, weshalb Tiere vormals beschlagnahmt wurden. Die Auflagen hatte wohl niemand kontrolliert, denn 13 Pferde und 40 Hunde kommen nur selten aus dem Nichts. Die Bussen und Strafen sind schlicht zu geringfügig, als das Auflagen oder Tierhalteverbote berücksichtigt werden. Bei Verstössen gegen Tierschutzgesetze müssen spürbare strafrechtliche Konsequenz angewandt werden.

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