Am Winterthurer An'Nur-Prozess beteuerte der 54-jährige Imam, dass beim Streit in der Moschee niemand verprügelt worden sei.
Zwei Polizeibeamte sichern den Haupteingang des Winterthurer Bezirksgerichts, in dem der An'nur-Prozess verhandelt wird.
Zwei Polizeibeamte sichern den Haupteingang des Winterthurer Bezirksgerichts, in dem der An'nur-Prozess verhandelt wird. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Imam der An'nur-Moschee soll zwei junge Männer eingesperrt und bedroht haben.
  • Der 54-Jährige stritt die Vorwürfe heute Montag vor dem Winterthurer Bezirksgericht ab.

«Es gab keine Bedrohung», sagte der 54-jährige Imam im An'Nur-Prozess beschuldigte heute Montag im Winterthurer Bezirksgericht. Die Anklage wirft dem damaligen Imam der An'Nur-Moschee vor, dass er den jungen Gläubigen, der in der Moschee fotografiert und gefilmt haben soll, in sein Büro gebracht und die Tür verschlossen habe. Dann habe er ein «Geständnis» von ihm und dem anderen angeblichen «Verräter» verlangt und dieses aufgezeichnet.

«Ich habe mit ihnen geredet, weil sie einen Fehler gemacht haben», sagte der Libyer in der Befragung. Eine Bedrohung habe es aber nicht gegeben. Die Türe sei abgeschlossen worden, weil er dies bei Gesprächen immer so mache. Wenn jemand eine Unterredung wegen Ehe-Problemen wolle, tue er das jeweils auch, damit sich «die Menschen wohlfühlen».

Das Opfer schlägt sich selber

Die anderen Beschuldigten, alles jüngere Muslime, stritten in ihren Befragungen ebenfalls alles ab. Ihnen wird vorgeworfen, die beiden Opfer im November 2016 verprügelt, eingesperrt und mit dem Tod bedroht zu haben. Einer der Beschuldigten gab zwar zu, einen der Privatkläger als «Idiot» und «Dummkopf» beschimpft und angespuckt zu haben. Gewalt habe es aber keine gegeben.

Dem widerspricht jedoch eine Polizistin, die an diesem Abend am Tatort war. Sie habe in ihrer ganzen Laufbahn noch nie so verängstigte Personen gesehen. Die beiden hätten die pure Angst in den Augen gehabt. Zudem hatte eines der Opfer eine Beule am Kopf und eine Gehirnerschütterung.

Der junge Gläubige, dem dieser Schlag vorgeworfen wird, beteuerte ebenfalls seine Unschuld. Das angebliche Opfer habe sich wohl selber geschlagen, sagte er. Oder die Beule sei schon vorher dagewesen.

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