Arbeitslast bei der Berner Justiz bleibt hoch
Immer mehr und immer komplexere Fälle: Die Arbeitslast in der bernischen Justiz blieb auch im vergangenen Jahr hoch. Der vom Grossen Rat bewilligte Personalausbau deckt den aktuellen Bedarf ab, doch mittelfristig könnte eine weitere Aufstockung wieder zum Thema werden.

Dies insbesondere dann, wenn die Fälle wie in den vergangenen Jahren weiter zunehmen und komplexer werden, wie aus dem am Mittwoch präsentierten Geschäftsbericht der Berner Justiz hervorgeht.
Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit beurteilte im vergangenen Jahr 36'393 Fälle, rund tausend mehr als im Vorjahr. Die meisten Fälle sind zivilrechtlicher Natur, 18 Prozent betrafen das Strafrecht.
Bis anhin reagierten die Gerichtsbehörden auf Engpässe flexibel mit befristeten Personaleinsätzen. Doch mittlerweile sei diese Taktik an Grenzen gestossen. Einerseits mussten befristete Entlastungsstellen zunehmend nahtlos verlängert werden. Andererseits seien die Pendenzen, Verfahrensdauern und Belastungen trotz der Entlastungsstellen zu hoch geblieben. Kurzum: Es brauchte mehr Personal. Der bernische Grosse Rat gewährte den notwendigen Personalausbau in der Wintersession 2025.
Ende Jahr arbeiteten 1’055 (Vorjahr: 1’041) Personen bei den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Mehr als die Hälfte davon arbeitete Teilzeit, der Frauenanteil lag bei über 73 Prozent.
Beim Verwaltungsgericht gingen 1315 neue Fälle ein und 1193 wurden erledigt. 965 wurden auf das Folgejahr übertragen. Die Zahl der Pendenzen nahm auch hier laut Bericht leicht zu, während die Verfahrensdauer grundsätzlich stabil blieb. «Es bleibt jedoch eine deutliche Tendenz zu komplexeren und damit auch längeren Verfahren zu erkennen», heisst es auch beim Verwaltungsgericht.
Bei der Staatsanwaltschaft gingen vergangenes Jahr 126'868 Anzeigen ein. Das ist ein Plus von rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das hohe Anzeigenvolumen der Jahre 2016 bis 2019 wurde – nach einer Baisse in den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren – das dritte Jahr in Folge erreicht.
Die Altersstruktur der Fälle hat sich laut Bericht weiter verschlechtert. Der Geschäftseingang sei durch die Staatsanwaltschaft nicht steuerbar, hielt diese fest. Jeder Eingang sei rechtsstaatlich einwandfrei zu behandeln. Die personelle Dotation stehe in einem Missverhältnis zu den Eingängen und der Komplexität der Verfahren, schreibt die Staatsanwaltschaft in dem Bericht weiter. Aus ihrer Sicht ist die Belastung weiterhin zu hoch.






