Arbeitskollege Schacht herunter geschubst – schuldunfähig
Das Kriminalgericht Luzern hat den Bauarbeiter, der 2022 in Eich einen Kollegen in einen Schacht stiess, wegen Schuldunfähigkeit zu einer Therapie verurteilt.

Das Luzerner Kriminalgericht hat den Bauarbeiter, der 2022 auf einer Baustelle in Eich einen Arbeitskollegen in einen Schacht stiess, als schuldunfähig eingestuft. Es ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.
Das Kriminalgericht schrieb in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, es bestehe kein Zweifel daran, dass der Beschuldigte den Tod seines Arbeitskollegen in Kauf nahm, als er diesen «kopfvoran den 4,4 Meter tiefen Schacht hinunterstiess». Damit habe er den Tatbestand der versuchten Tötung erfüllt.
Trotz der Tat soll der Beschuldigte nicht bestraft werden, da er zum Tatzeitpunkt psychisch krank und somit schuldunfähig gewesen sei. Für den Beschuldigten, der an paranoider Schizophrenie leidet, wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Laut den Gutachtern kann eine Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung die Gefahr weiterer Straftaten abwenden.
Forderungen Staatsanwaltschaft vs Gerichtsentscheid
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie einen zwölfjährigen Landesverweis gefordert. Letzteren wies das Gericht als unverhältnismässig zurück.
Die Tat ereignete sich im September 2022. Während ein Arbeitskollege am Rand eines Treppenschachts kniete und dort Arbeiten verrichtete, trat der Beschuldigte ihm von hinten gegen das Gesäss. Der Mann stürzte in den Schacht und zog sich Knochenbrüche und Prellungen zu.
Verfahrensablauf und Urteil
Das Luzerner Kriminalgericht hatte das Verfahren im September 2024 vorübergehend sistiert und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten angeordnet, da Zweifel an der Schuldfähigkeit des Beschuldigten bestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.