Appellationsgericht lehnt Haftverlängerung für Vergewaltiger ab

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Basel,

Sicherheitshaft für einen Vergewaltiger wurde von der Staatsanwaltschaft beantragt. Das Basler Appellationsgericht hat die Haftverlängerung nun abgelehnt.

Vergewaltiger Haftverlängerung
Ein Urteil in einem Vergewaltigungsfall des Basler Appellationsgerichts wirft hohe Wellen: Am Sonntag protestierten rund 500 Personen gegen den Richterspruch. - sda - Dominique Spirgi/Keystone-SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Basler Appellationsgericht ist gegen eine Sicherheitshaft für einen Vergewaltiger.
  • Als Grund wird das abgemilderte Strafmass des Verurteilten genannt.
  • Über einen Weiterzug des Falls könne deshalb aktuell nicht entschieden werden.

Das Basler Appellationsgericht lehnt die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherheitshaft für einen Vergewaltiger ab. Als Berufungsgericht hatte es das Strafmass für den Verurteilten so stark abgemildert, dass dieser nun auf Bewährung freikommt. Und zwar bevor über einen Weiterzug des Falls entschieden werden kann.

Das Gericht habe das Strafmass von drei Jahren Haft in Ausübung des ihm zustehenden Ermessen festgesetzt. Das teilte das Appellationsgericht am Mittwoch mit. Und unter Berücksichtigung aller nach Strafgesetzbuch massgeblichen Umstände.

Teilbedingten Vollzug ermöglicht

Das Berufungsgericht hatte die von der Vorinstanz ausgesprochene Strafe von 51 Monaten auf 36 Monate abgemildert. Und damit einen teilbedingten Vollzug ermöglicht.

Das Urteil des Berufungsgerichts hatte landesweit für hohe Wellen und Empörung gesorgt. In erster Linie aber die mündliche Begründung durch die vorsitzende Präsidentin des Dreiergerichts. Das Gericht soll dem Vergewaltigungsopfer eine indirekte Mitschuld an der Tat suggeriert haben. Dagegen haben am Sonntag rund 500 Personen vor dem Gerichtsgebäude demonstriert.

Basel
Demonstration vor dem Gerichtsgebäude in Basel. - Nau.ch/Aydemir Hüseyin

Das Appellationsgericht verwehrt sich erneut dagegen, dass es «eine ernsthafte Versuchung» als Strafmilderungsgrund in Erwägung gezogen habe. Und zwar im Communiqué vom Mittwoch. Von «sachfremden Umständen», wie dies die Staatsanwaltschaft als Begründung für ihr Haftgesuch vorbringe, könne demnach nicht die Rede sein. Eine Anordnung von Sicherheitshaft sei deshalb «nicht gerechtfertigt», heisst es im Communiqué.

Sechs Jahre Landesverweis für Vergewaltiger

Dem verurteilten Portugiesen wurden sechs Jahre Landesverweis - anstelle von acht Jahren aus dem erstinstanzlichen Urteil - auferlegt. Deshalb werden ihn die Folgen einer allfällig stattgegebenen Beschwerde durch das Bundesgericht als nächste Instanz nicht persönlich betreffen.

Über einen Weiterzug kann erst entschieden werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen wird. Dies dürfte erst in mehreren Wochen der Fall sein. Das Appellationsgericht schreibt dazu: «Das Verfahren vor Bundesgericht ist ein schriftliches Verfahren und die Anwesenheit des Beurteilten ist dabei nicht erforderlich.»

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