Anzeige gegen Waadtländer Staatsrätin eingereicht
Gegen Cesla Amarelle ist eine Strafanzeige eingegangen. Nun muss der Waadtländer Staatsrat entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Das Wichtigste in Kürze
- Cesla Amarelle soll eine Person in ihrer Ehre verletzt haben.
- Die SP-Staatsrätin beantragte daraufhin, vom Amtsgeheimnis entbunden zu werden.
- Nach dem Gesetz muss der Staatsrat souverän entscheiden, ob es zum Verfahren kommt.
Gegen die Waadtländer Staatsrätin Cesla Amarelle ist eine Strafanzeige wegen ehrverletzender Äusserungen erstattet worden. Die SP-Politikerin beantragte in der Regierungssitzung vom Mittwoch, dass sie vom Amtsgeheimnis entbunden wird.
Die Kantonsregierung gab dem Antrag statt, wie der Kanton Waadt heute Mittwoch mitteilte. Die Vorsteherin des Departements für Bildung, Jugend und Kultur (DFJC) hatte entschieden, ihre Regierungskollegen «in aller Transparenz» selber über den Fall zu informieren.
Im Rahmen einer beruflichen Sitzung und in Ausübung ihrer Funktion habe die Erziehungsdirektorin Aussagen von Personen wiedergegeben, die sich ihr anvertraut hätten, teilte der Kanton mit. Die Beschwerdeführerin sei der Ansicht, dass diese Äusserungen eine Ehrverletzung darstellten. Die beteiligten Personen seien hierarchisch nicht dem Departement von Amarelle unterstellt, heisst es weiter.
Amarelle bedauert Angelegenheit
Amarelle gab auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weitere Details bekannt. «Während einer Arbeitssitzung wurden mir Probleme anvertraut, die Brutalität, Verunglimpfung und unangemessenes Verhalten betrafen. Ich habe mir diese Aussagen angehört, die mich sehr berührt und erschüttert haben», sagte die Staatsrätin.
In einer zweiten Arbeitssitzung, die darauf abzielte, diese Probleme zu lösen, habe sie darüber berichtet. «Die Idee war, die Aufmerksamkeit auf ein verschlechtertes Arbeitsklima und dessen menschliche und berufliche Folgen zu lenken», erklärte Amarelle weiter.
«Während dieser zweiten Sitzung fühlte sich eine der Personen, die daran teilnahm, durch meine Aussagen in ihrer Ehre verletzt. Sie bedauere diese Angelegenheit, sagte Amarelle.
Staatsrat muss über Strafverfahren entscheiden
Der Generalstaatsanwalt leitete die Strafanzeige an das Büro des Grossen Rates weiter. Nach dem Gesetz muss der Staatsrat souverän entscheiden, ob er die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ein Mitglied der Kantonsregierung genehmigt, nachdem er die Parteien aufgefordert hat, sich zu äussern.
Amarelle sagte, sie werde sich einer solchen Ermächtigung nicht widersetzen. «Ich halte es nämlich für wichtig, dass die Justiz in völliger Unabhängigkeit arbeiten kann, wie sie es gegenüber jedermann tun würde», betonte die Staatsrätin.