Anwälte sehen Gstaader Putzfrauen nicht als Menschenhandelsopfer

Im Gerichtsfall um mutmasslich ausgebeutete Putzfrauen in Gstaad BE haben die Verteidiger am Dienstag für die drei Angeklagten Freisprüche von allen schwerwiegenden Vorwürfen, namentlich von Menschenhandel, gefordert. Für geringere Vergehen seien bedingte Geldstrafen auszufällen.

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Im Gerichtsfall um mutmasslich ausgebeutete Putzfrauen in Gstaad BE haben die Verteidiger am Dienstag für die drei Angeklagten Freisprüche von allen schwerwiegenden Vorwürfen, namentlich von Menschenhandel, gefordert. (Symbolbild) - keystone

Vor dem Regionalgericht in Thun stehen derzeit ein serbisches Paar und dessen erwachsene Tochter. Die Anklage wirft ihnen vor, über Jahre Landsfrauen unter falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt und im Saanenland als Putzkräfte und Babysitter ausgebeutet zu haben.

Dem Trio werden Menschenhandel, Wucher, Drohung sowie weitere Delikte zur Last gelegt. Die Arbeitsbedingungen der Frauen seien in manchen Fällen nahe an der Grenze zur Sklaverei gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Sie forderte langjährige Freiheitsstrafen für die Angeklagten.

Am Dienstag gehörte das Wort den Verteidigern. Sie übten teilweise harsche Kritik an den Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft habe sich vom Gefühl der Empörung leiten lassen und nicht von Fakten.

Sie habe den Fall von Anfang an riesig aufgezogen und dann krampfhaft nach Belegen gesucht, die ihre Thesen untermauern sollten. Bei Befragungen habe man mutmasslich betroffenen Frauen mit einem Einreiseverbot in den Schengen-Raum gedroht, so dass diese dann einfach gesagt hätten, was die Polizei habe hören wollen.

Von Menschenhandel könne keine Rede sein, betonten die Verteidiger. Die serbischen Frauen hätten alle gewusst, dass sie in Gstaad schwarzarbeiten würden. Es habe sich um Mittelstandsfrauen gehandelt, die Geld dazu verdienen wollten, etwa um das eigene Haus in Serbien zu renovieren oder einem Kind das Studium zu finanzieren. Das seien keine existenziellen Bedürfnisse oder Nöte, betonten die Verteidiger.

Es sei nicht so, dass die Frauen keine andere Wahl gehabt hätten, als diese Arbeit in Gstaad anzunehmen. Die Frauen hätten im Berner Oberland ein Mehrfaches des serbischen Grundlohns verdient, das habe sie angelockt. Wem die Arbeit in Gstaad nicht gepasst habe, der habe auch wieder gehen können.

Viele Frauen seien immer wieder zu der Familie nach Gstaad gekommen, um Arbeit in Chalets oder Hotels zu leisten. Viele hätten die Arbeitsbedingungen auch gar nicht kritisiert. Kritik sei nur von ein paar wenigen Frauen gekommen.

Nicht optimale Arbeitsverhältnisse begründeten nicht automatisch den Vorwurf des Menschenhandels, argumentierten die Verteidiger unisono. Ein solcher liege dann vor, wenn die Betroffenen keine andere Wahl hätten und nicht freiwillig handelten, also etwa bei Frauen, die in die Prostitution gezwungen würden.

Einer der Verteidiger berief sich auf Stundenblätter der Gstaader Putzfrauen, die zeigten, dass diese zwar zwischendurch schon lange und wohl auch harte Arbeitstage hatten, aber eben nicht immer. Es habe auch weniger belastete Tage oder freie Tage gegeben.

Der Lohn von mindestens 1500 Franken pro Monat plus Kost und Logis könne nicht als Wucher gelten, befanden die Verteidiger. Wären die Frauen legal in der Schweiz gewesen und nach hiesigen Gepflogenheiten bezahlt worden – mit entsprechenden Abzügen wie Quellensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge -, wäre ihnen auch nicht viel mehr geblieben, rechneten sie vor.

Dass die Frauen illegal in der Schweiz gearbeitet hatten, bestritten die Angeklagten nicht. Die Tochter sagte vor Gericht, am Anfang habe man noch versucht, Bewilligungen zu erhalten, aber ohne Erfolg. So habe man einfach weitergemacht ohne, was ein Fehler gewesen sein.

Die Verteidiger forderten für die drei Angeklagten Freisprüche von den schwerwiegenden Vorwürfen. Für geringere Vergehen im Zusammenhang mit der illegalen Einreise und Beschäftigung der serbischen Landsfrauen forderten sie bedingte Geldstrafen und Bussen. Für die teilweise lange Haft forderten die Anwälte Entschädigungen von bis zu 100'000 Franken.

Der Fall der serbischen Putzfrauen im Saanenland wurde 2020 publik und sorgte damals für grosses Aufsehen, nicht zuletzt auch, weil er eine der nobelsten Feriengegenden der Schweiz betraf, wo viele Prominente ihre Chalets haben oder Ferien verbringen.

Das Regionalgericht in Thun wird sein Urteil am 16. Juni fällen. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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