Menschenhandel

Anwälte sehen keine Belege für Menschenhandel in Gstaad

Keystone-SDA
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Thun,

Im Gerichtsprozess um mutmasslich ausgebeutete Putzfrauen im Berner Oberland zeichnet sich ab, dass die Verteidiger für ihre Mandanten Freisprüche von den schwerwiegendsten Vorwürfen, namentlich vom Menschenhandel, fordern.

Menschenhandel
In Gstaad sollen Putzfrauen ausgebeutet worden sein. Anwälte fanden jedoch keine Belege dafür. - keystone

Vor Gericht in Thun stehen ein serbisches Ehepaar und seine Tochter. Sie sollen über Jahre Landsfrauen in die Schweiz gelockt und dann in der Nobelferienregion Gstaad als Putzkräfte ausgenutzt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat das Trio wegen Menschenhandels und zahlreicher weiterer Delikte angeklagt und fordert lange Freiheitsstrafen.

Zwei der drei Verteidiger zeichneten am Dienstag ein ganz anderes Bild. Von Menschenhandel könne keine Rede sein. Die serbischen Frauen hätten ganz genau gewusst, worauf sie sich einliessen und dass sie Schwarzarbeit verrichten würden. Ihnen sei es ums Geld gegangen.

Dass die Frauen keine andere Wahl gehabt hätten und von ihren Auftraggebern existenziell abhängig gewesen seien, stimme nicht. Es habe sich um Frauen aus dem serbischen Mittelstand gehandelt, die möglichst viel Geld hätten zuverdienen wollen, etwa, wie in einem Fall, um das eigene Haus in Serbien renovieren zu können oder um einem Kind das Studium zu ermöglichen. Im Berner Oberland hätten sie ein Mehrfaches des serbischen Grundlohns verdient.

Viele Frauen seien auch mehrfach zu der Familie in Gstaad wiedergekehrt zum Arbeiten und hätten ausgesagt, dass es für sie gestimmt habe. Nur wenige hätten Kritik geäussert. Wenn die Arbeit den Frauen nicht gepasst habe, hätten sie auch wieder gehen können, betonte einer der Anwälte. Von Zwang keine Spur. Nicht jedes nicht ganz optimale Arbeitsverhältnis sei gleich Menschenhandel.

Eine junge, «erfolgshungrige Staatsanwältin» habe den Fall von Anfang an gross aufgezogen und dann unbedingt Beweise gebraucht. Die Polizei habe den Frauen bei Einvernahmen mit einer Einreisesperre in den Schengen-Raum gedroht, so dass diese dann zumindest am Anfang ausgesagt hätten, was die Polizei habe hören wollen. So erklärte einer der Verteidiger die zunächst von Opern geäusserte Kritik an den Arbeitsbedingungen, die manche später wieder zurückzogen.

Anfänglich sei die Rede von über 90 Opfern gewesen, dann sei die Zahl arg geschrumpft. Von den rund 40 Frauen, die in der Anklage aufgeführt würden, hätten lediglich zwei sich als Klägerinnen beteiligt, eine davon sei nun nicht einmal mehr vor Gericht erschienen.

Am Dienstagvormittag plädierten der Verteidiger der Mutter, die als eigentliche Drahtzieherin gilt, und der Verteidiger des Vaters. Beide verlangten in allen relevanten Punkten Freisprüche. Wegen kleinerer Vergehen sollten sie zu bedingten Geldstrafen verurteilt werden. Am Nachmittag folgt noch das Plädoyer des Verteidigers der Tochter.

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