Anwalt der Quarantäne-Brecherin: «Weiterzug offen»

Noemi Schrag
Noemi Schrag

Grenchen,

Die Grenchner Corona-Ignorantin wird zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Ihr Anwalt hält das Urteil zwar für akzeptabel, übt aber scharfe Kritik.

Corona-Sünderin
Die Corona-Sünderin von Grenchen wurde zu einer Geldbusse von 1500 Franken verurteilt. Sie ging trotz Coronainfektion an zwei Partys, unter anderem im «Theater». - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 21-Jährige ging trotz Corona-Infektion in Grenchen SO in den Ausgang.
  • Nun wurde sie zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt.
  • Wie ihr Anwalt gegenüber Nau.ch sagt, ist ein Weiterzug noch offen.

Eine 21-jährige Frau beförderte im Juni wegen ihrer Teilnahme an zwei Partys 280 Menschen in Quarantäne. Nun muss sie eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Mit den Verfahrenskosten von rund 400 Franken macht dies einen Gesamtbetrag von etwa 1900 Franken.

Der Fall ist von grossem Interesse: Es ist der erste grössere bekannte Fall einer Quarantäne-Missachtung, welcher ein Urteil nach sich zieht.

Coronavirus
Geht es nach der Taskforce, so sollen Silvesterpartys in diesem Jahr nicht stattfinden. - dpa

Mit der Busse kommt sie noch glimpflich davon. Denn laut dem Epidemiegesetz kann eine solche Fahrlässigkeit mit bis zu 5000 Franken bestraft werden. Auch ihr Anwalt Andreas Kummer beurteilt das Strafmass bei Nau.ch als akzeptabel. «Dabei hat man wohl die entlastenden Umstände berücksichtigt, wonach das Verschulden meiner Mandantin gering ist.»

Partygängerin würde es heute anders machen

Denn die Partygängerin sei am Telefon falsch informiert worden, verteidigt der Anwalt seine Mandantin. Deshalb leitete sie über ihren Anwalt ein Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen das Contact-Tracing-Team ein. Gemäss Anwalt Kummer war es höchstens fahrlässig, dass sich die Frau keine schriftliche Bestätigung der Vorverschiebung ihrer Quarantäne geben liess. Wie Kummer gegenüber Nau.ch sagt, räume sie dieses Versäumnis ein und würde es heute anders machen.

Andreas Kummer
Andreas Kummer vertritt die Corona-Sünderin von Grenchen. - http://www.anwaltkummer.ch/team/

Nicht akzeptabel sei hingegen die Begründung der Staatsanwaltschaft, dass die Mandantin die Verletzung der Quarantänefrist in Kauf genommen habe. Das würde ja bedeuten, dass es ihr sozusagen gleichgültig gewesen wäre, wenn sie andere angesteckt hätte.

Kummer: «Dieser Vorwurf trifft meine Mandantin schwer. Aufgrund der telefonischen Auskunft der Mitarbeiterin des Contact-Tracing-Teams durfte sie annehmen, dass die Quarantänefrist abgelaufen war.» Hätte die junge Frau diese Auskunft nicht erhalten, so hätte sie eine Ansteckung der eigenen Freunde und weiteren niemals in Kauf genommen, ist Kummer überzeugt.

Weiterzug vor Gericht könnte künftige Jobsuche beeinflussen

Der Einsprache gegen den Strafbefehl räumt Andreas Kummer aber gute Chancen ein. «Die Busse könnte reduziert werden.» Doch das vorwiegend negative Medien-Echo würde bei einem Weiterzug für seine Mandantin viel stärkere Konsequenzen haben, beispielsweise bei einer Jobsuche. Unter Berücksichtigung dieses Faktors wird die 21-Jährige gemeinsam mit ihrem Anwalt über einen Weiterzug entscheiden.

Die Folgen der Partynacht hätten sie völlig unerwartet getroffen, «sie war darüber schockiert». Sollte sich die Frau dazu entscheiden, den Fall nicht weiterzuziehen, müsste sie die Busse in Raten abbezahlen. Dies erklärte Andreas Kummer gegenüber Nau.ch.

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