Am Ostersonntag wurde eine Frau (29) bei einem Tauchgang tödlich verletzt. Weil er Sorgfaltspflichten verletzt haben soll, wird der Tauchveranstalter angeklagt.
Zwei Schiffe der Seepolizei im Einsatz.
Zwei Schiffe der Seepolizei im Einsatz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Ostersonntag kollidierte eine Frau beim Tauchgang im Rhein mit einem Kursschiff.
  • Dabei wurde sie tödlich verletzt.
  • Für dieses Unglück macht die Staatsanwaltschaft nun den Veranstalter verantwortlich.
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Nach einem tödlichen Tauchgang am Ostersonntag im Rhein bei Diessenhofen TG hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen Anklage gegen den Tauchveranstalter erhoben. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Beim Zusammenstoss mit Schiff tödlich verletzt

Eine 29-jährige Taucherin war auf einem Tauchgang mit einem Kursschiff zusammengestossen und tödlich verletzt worden. Dabei könnte ein Missverständnis zum Unglück geführt haben, wie die Staatsanwaltschaft bei der Strafuntersuchung bekannt gab.

Der Veranstalter des Tauchgangs habe sich im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) nach dem geplanten Kursschiffverkehr erkundigt.

Staatsanwaltschaft klagt Tauchveranstalter an

Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft, glaubte der Veranstalter, dass am Ostermontag keine Schiffe verkehren. Dabei habe er seine Sorgfaltspflichten verletzt, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Kursschiff Rhein
Der Tauchveranstalter hatte erwartet, dass am Ostersonntag kein Kursschiff auf dem Rhein fahren würde. - Keystone

Die Anklage macht dem Veranstalter insbesondere den Vorwurf, die Mitteilungen nicht sorgfältig durchgelesen zu haben. Ansonsten hätte die Schifffahrtsgesellschaft wegen klar erkennbaren Widersprüchen nochmal angefragt werden müssen. Zudem habe er keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle platziert.

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat gegen den Geschäftsführer des Veranstalters beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Es wird eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von 5000 Franken beantragt.

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