Anklage gegen Sanija Ameti wird wohl bald erhoben
Die Staatsanwaltschaft Zürich plant eine Anklage gegen Sanija Ameti. Die Ex-GLP-Politikerin steht nach Schüssen auf ein Bild von Jesus und Maria in der Kritik.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft beabsichtigt, gegen Sanija Ameti Anklage zu erheben. Ihr wird vorgeworfen, durch Schüsse auf ein Bild von Jesus und Maria die Glaubensfreiheit gestört zu haben.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde nach Abschluss der Ermittlungen bekannt gegeben. Ein entsprechendes Schreiben wurde bereits an die Verfahrensparteien verschickt.

Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich, bestätigte, dass das Verfahren voraussichtlich mit einer Anklage vor Gericht enden wird. Noch ist das Verfahren aber offiziell nicht abgeschlossen, wie «SRF» berichtet.
Der Vorfall im September 2024
Im September 2024 schoss Sanija Ameti mit einer Luftpistole auf eine Katalogseite, die ein Bild von Maria und Jesus zeigte. Die Aktion fand in einem Keller statt und wurde von ihr fotografisch festgehalten.
Die Bilder veröffentlichte Ameti mit dem Kommentar «abschalten» auf Instagram. Obwohl sie die Posts rasch wieder löschte und sich entschuldigte, sorgte der Vorfall für breite Empörung.

Mehrere Personen und Organisationen reichten daraufhin Strafanzeige ein. Besonders in den sozialen Medien und politischen Kreisen wurde der Vorfall heftig diskutiert
Politische und persönliche Konsequenzen
Nach dem Vorfall distanzierte sich ein Teil der GLP deutlich von Ameti. Parteipräsident Jürg Grossen forderte sogar ihren Ausschluss aus der Partei.
Ameti verlor in der Folge auch ihre Anstellung bei einer PR-Agentur. Im Januar 2025 trat sie laut «Aargauer Zeitung» schliesslich aus der GLP aus.
Trotzdem blieb sie Co-Präsidentin der Bewegung Operation Libero und politisiert seither als Parteilose im Stadtparlament von Zürich.
Geplante Anklage gegen Sanija Ameti löst Debatte aus
Die geplante Anklage gegen Sanija Ameti hat eine erneute Debatte über den Schutz religiöser Gefühle ausgelöst. Verschiedene politische Lager bewerten den Fall unterschiedlich.
Während einige den Schritt der Staatsanwaltschaft begrüssen, sehen andere darin eine Einschränkung der künstlerischen oder politischen Ausdrucksfreiheit. Die endgültige juristische Bewertung steht jedoch noch aus
Das Gericht wird nun klären müssen, ob der Tatbestand der Störung der Glaubensfreiheit tatsächlich erfüllt ist. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für Ameti die Unschuldsvermutung.