Angeklagter Polizist in Fall Quadroni freigesprochen

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Prättigau,

Der wegen Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung im Quadroni-Fall angeklagte Bündner Kantonspolizist ist am Freitag vom Regionalgericht Prättigau/Davos freigespro

Der am Prozess anwesende Whistleblower Adam Quadroni warf nach der Urteilsverkündung die Frage auf, ob denn Unwissen vor Verantwortung schütze. (Archivbild)
Der am Prozess anwesende Whistleblower Adam Quadroni warf nach der Urteilsverkündung die Frage auf, ob denn Unwissen vor Verantwortung schütze. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall Quadroni wurde ein Polizist vom Amtsmissbrauch freigesprochen.
  • Er erfand im Bericht über den Polizeieinsatz Details, die nachweislich falsch waren.
  • Der Verfasser des Berichts war aber beim Einsatz gar nicht dabei.
  • Die Richterin fand aber keinen Vorsatz in seiner Tat.

Der Polizist wurde jedoch für sein Rechtsverständnis getadelt. Als Begründung nannte die Richterin den fehlenden Vorsatz. Der Beschuldigte sei felsenfest davon überzeugt gewesen, richtig gehandelt zu haben. Sein Unwissen im Bezug auf strafrechtliche Tatbestände stellte die Richterin demnach in Frage und riet dem Polizisten, sich dieses Wissen anzueignen.

Muss ein Polizist das Gesetz kennen?

Seine geforderte Genugtuung von 1000 Franken wies das dreiköpfige Richtergremium ab.

Der am Prozess anwesende Whistleblower Adam Quadroni sprach nach der Urteilsverkündung zu den Medien und warf die Frage auf, ob denn Unwissen vor Verantwortung schütze.

Gespannt verfolgte Whistleblower Adam Quadroni die Debatte des Bündner Grossen Rates.
Gespannt verfolgte Whistleblower Adam Quadroni die Debatte des Bündner Grossen Rates. - sda - Keystone/Ruedi Lämmler

Dem Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei der Rapportierung nach einem Polizeieinsatz bei Quadroni entlastendes Beweismaterial weggelassen zu haben. Er selber sagte am Donnerstag beim Prozess jedoch, er habe einzig etwas unglückliche Formulierungen im Kriminalrapport gewählt.

Bericht geschrieben, obwohl gar nicht anwesend

Nach einem Polizeieinsatz im Eheschutzverfahren von Quadroni im November 2017 zeigten zwei Beamte den Whistleblower wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen Beschimpfung an. Der Angeklagte war beim Einsatz nicht dabei, schrieb aber anschliessend den Kriminalrapport.

Bei seinen Ermittlungen befragte der Angeklagte drei weitere, beim Einsatz dabei gewesene Sicherheitspolizisten. Diese sagten aus, sie seien von Quadroni weder beleidigt noch beschimpft worden und aus ihrer Sicht sei der Straftatbestand der Gewalt, Drohung und Beschimpfung gegen Beamte nicht erfüllt.

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Der damalige Gemeindepräsident von Scuol, Jon Domenic Parolini, wusste bereits 2006 von dem Baukartell. Für ihn waren die von Quadroni vorgelegten Akten aber «zu wenig konkret». - Keystone/Nau/zvg

Der Angeklagte hielt diese Aussage in einer Notiz fest. Im späteren Kriminalrapport schrieb er, die drei Sicherheitspolizisten hätten zum Fall keine Aussagen machen können.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb vor Gericht vor, entlastende - und somit relevante Beweise weggelassen zu haben. Der Angeklagte jedoch sagte, er habe im Rapport die gleichen Informationen wie in der Notiz wiedergeben wollen.

Das Gericht wies bei der Urteilsverkündung am Freitag darauf hin, dass der Beschuldigte ein falsches Verständnis davon habe, wie ein Kriminalrapport geschrieben werden muss. Er sei offenbar nur vom subjektiven Empfinden der Polizisten ausgegangen. Da die drei Sicherheitspolizisten sich nicht angegriffen fühlten, glaubte der Beschuldigte, sie könnten dazu keine Aussage machen.

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