An diese Vorbereitungen sollten Sie vor Ihren Sommerferien denken

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bund hilft Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland in eine Notsituation geraten. Immer mehr Personen nehmen diese Dienste in Anspruch. Ein Grund dafür ist die fehlende Reisevorbereitung. Das sollten Sie vor Ihrer Reise in die Ferien beachten:

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Der Bund hilft Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland in eine Notsituation geraten. (Symbolbild) - keystone

Laut der Konsularischen Direktion im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gibt es eine Tendenz hin zu Abenteuerferien – also Reisen in Länder, wo es gefährlich ist. Der Bund hat für 176 Länder aktuelle Reisehinweise und allgemeine Reiseinformationen aufgeschaltet. Diese sollten vor dem Verreisen konsultiert werden: www.eda.admin.ch/reisehinweise

Am 23. Juni riet das EDA von Reisen in insgesamt 26 Länder ab: Afghanistan, Belarus, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), Haiti, Irak, Iran, Israel, Jemen, Kuba, Libanon, Libyen, Mali, Myanmar, Niger, Nigeria, Palästina, Russland, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Tschad, Ukraine, Venezuela und Zentralafrikanische Republik.

Über die Travel Admin App können alle freiwillig ihre Auslandsreisen registrieren, damit der Bund sie in Krisensituationen – beispielsweise Naturkatastrophen, Unruhen oder Terrorattacken – kontaktieren kann. Die App ist auf iOS- und Android-Geräten verfügbar: www.traveladmin.ch

Oftmals fehle es Reisenden an der nötigen Vorbereitung, so das EDA. Die Verantwortlichen appellieren deshalb an die Eigenverantwortung.

Reisende sollten sich insbesondere über die Sicherheitslage und lokale Gesetze vor Ort informieren. Zudem seien ein ausreichender Versicherungsschutz, gültige Reisedokumente sowie die Organisation von Reise und Rückreise zentral, um im Notfall schnelle und wirksame Unterstützung zu erhalten.

Wichtige Dokumente sollten vor der Abreise gesichert und kopiert, respektive digital verfügbar gemacht werden.

Geraten Sie in eine Notsituation im Ausland, ist die Helpline des EDA rund um die Uhr unter +41 800 24 7 365, +41 58 465 33 33, [email protected] und www.helpline-eda.ch erreichbar. In einer akuten Notsituation sind jedoch stets zuerst die lokalen Notrufnummern des jeweiligen Aufenthaltslandes zu kontaktieren.

Im vergangenen Jahr registrierte der Bund 47'594 Anfragen – 70 Prozent per Telefon, dreissig Prozent per Mail. Die Reisenden stellten unter anderem Fragen zu Visa, Schweizer Vertretungen im Ausland, Ausweisdokumenten und zum konsularischen Schutz.

In 1238 Fällen hat das Aussendepartement im vergangenen Jahr Schweizer Reisenden im Ausland geholfen. Das ist eine Zunahme um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei ging es etwa um Todes- und Krankheitsfälle, Inhaftierungen, Unfälle oder Verbrechen.

Die Unterstützung des EDA erfolgt meist durch die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland. Bei einem Verlust des Passes oder der Identitätskarte kann diese ein provisorisches Reisedokument ausstellen. Bei einer Krankheit oder einem Unfall kann der Kontakt zu Notfalldiensten und medizinischen Dienstleistungen vermittelt werden. Auch Abklärungen bezüglich Versicherungsdeckung, Spitalkostengarantien et cetera kann das EDA vornehmen.

Bei einer Inhaftierung kann der Bund beispielsweise einen Rechtsbeistand vor Ort vermitteln, zur allfälligen Möglichkeit einer Überstellung in die Schweiz informieren oder für menschenwürdige Haftbedingungen einstehen.

Bei einer vorübergehenden finanziellen Notlage berät das EDA hinsichtlich Geldüberweisungen von der Schweiz ins Ausland. In Ausnahmefällen wird ein rückzahlbares Notdarlehen für die Finanzierung der Heimreise, als Überbrückungshilfe bis zur nächstmöglichen Heimkehr oder für Spital- und Arztkosten gewährt.

Das EDA hält fest, dass es bisweilen dort an Grenzen stosse, wo die Erwartungen der Betroffenen unrealistisch seien. Die Konsularische Direktion des EDA unterstützt Schweizerinnen und Schweizer in Notsituationen im Ausland, wenn sich Betroffene nicht mehr selbst oder mit Hilfe Dritter helfen können.

Konsularische Dienstleistungen sind mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich kostenpflichtig. Ein genereller Anspruch auf bestimmte staatliche Hilfeleistungen besteht nicht. Art und Umfang der Unterstützung hängen laut dem EDA insbesondere von der Sicherheitslage, den lokalen Gegebenheiten, den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den oft eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Schweizer Vertretungen ab.

Das EDA ersetzt keine Reise- oder Krankenversicherung, übernimmt keine Spital-, Rettungs- oder Rückreisekosten, darf nicht in Gerichtsverfahren oder behördliche Entscheide anderer Staaten eingreifen, organisiert keine individuellen Weiterreisen bei blockierten Transportwegen und kann in Krisensituationen keine Garantie für Ausreisen oder Transportmöglichkeiten geben.

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