Stadt Basel

Am häufigsten werden Eltern in Basel wegen Homeschooling gebüsst

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Im Kanton Basel-Stadt wurden im letzten Schuljahr elf Ordnungsbussen an Eltern verhängt, neun davon wegen illegalen Privatunterrichts.

Coronavirus Homeschooling
Die Gründe für das Homeschooling müssen die Eltern in Zürich nicht angeben. - Keystone

Im Kanton Basel-Stadt sind im vergangenen Schuljahr insgesamt in elf Fällen Ordnungsbussen an Erziehungsberechtigte verfügt worden. Neun Mal war Privatunterricht/Homeschooling der Grund. Dies gab das Basler Erziehungsdepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt.

So liessen Erziehungsberechtigte ihre Kinder trotz fehlender Bewilligung für Homeschooling weder die staatliche Schule noch eine vom Kanton bewilligte Privatschule besuchen, wie Gaudenz Wacker, Mediensprecher des Erziehungsdepartements sagte. Eltern können nur in Ausnahmefällen ihr Kind zu Hause unterrichten. Dafür benötigt es jedes Jahr eine Bewilligung des Kantons.

In zwei Fällen wurde im vergangenen Schuljahr eine Busse in der Höhe von 400 Franken pro erziehungsberechtigtem Elternteil ausgesprochen, weil die Kinder aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnahmen.

Bussgelder als letztes Mittel

Seit Inkrafttreten des revidierten Schulgesetzes vor rund 15 Jahren sind laut Wacker insgesamt 128 Ordnungsbussen verhängt worden. Oft habe es sich wiederholende Fälle gehandelt, die zu einer Busse geführt hätten. Es könne nicht von 128 verschiedenen «Fällen» gesprochen werden.

Ein Gymnasiastin lernt am Laptop im Homeschooling-Modus. Epidemiologe Marcel Tanner fordert, dass Gymischüler wieder in den Fernunterricht sollen. (Archiv)
Ein Gymnasiastin lernt am Laptop im Homeschooling-Modus. (Archiv) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

«Bussen sind immer nur das letzte Mittel», sagte Wacker. Sobald ein Kind die Schule nicht besuche, dem Unterricht fernbleibe oder eine weitere Verletzung der elterlichen Pflichten vorliege, würden die Erziehungsberechtigten zuerst angeschrieben und auf ihre elterlichen Pflichten verwiesen.

In einigen Fällen findet laut Wacker bereits nach dieser Kontaktaufnahme ein konstruktiver Austausch mit den Eltern statt. Auf diese Weise könne ein Ordnungsbussenverfahren verhindert werden. Es kommt also selten vor, dass das Erziehungsdepartement Bussen verfügt.

Schulgesetz regelt Rechte und Pflichten

Der Grosse Rat hatte im Jahr 2009 eine Revision des Schulgesetzes klar gutgeheissen, die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Bussen an Eltern können seither einfacher verhängt werden und können bis zu 1000 Franken betragen.

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