Altersgrenze für Bundesanwälte soll ab 2022 erhöht werden
Der Ständerat will die Erhöhung der Altersgrenze für Bundesanwältinnen und Bundesanwälte auf den 1. Januar 2022 in Kraft setzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Höchstalter für Bundesanwälte wird dem der eidgenössischen Richter angeglichen.
- Ab 2022 soll die Altersgrenze 68 Jahre betragen.
- Für den ausgeschiedenen Bundesanwalt Michael Lauber wurde noch keine Nachfolge gefunden.
Der Ständerat ist am Donnerstag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) oppositionslos gefolgt: Die Alterslimite für Bundesanwälte soll nach der Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin von Michael Lauber auf Anfang 2022 in Kraft gesetzt werden. Auf die neue Altersgrenze von 68 Jahren hatten sich die Rechtskommission bereits zuvor geeinigt. Es ging noch um das Einführungsdatum.
Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte mit 64 oder 65 Jahren ihr Amt abgeben. Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben.

Eingebracht hatte das Anliegen die Rechtskommission des Ständerats als parlamentarische Initiative. Der Ständerat gab dieser in der vergangenen Frühjahrssession oppositionslos Folge. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Noch immer kein Nachfolger für Lauber
Die Stelle des Bundesanwalts ist vakant. Die parlamentarische Gerichtskommission hat nach zwei Ausschreibungen bislang keine überzeugende Kandidatur für Laubers Nachfolge gefunden.
Am 19. Mai wurde die Stelle ein drittes Mal ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft bis am 21. Juni.