Jener Mann, der im neuenburgischen Cortaillod NE mit dem Ruf «Allahu Akbar» im Vorjahr einen Amokalarm ausgelöst hat, wird für nicht schuldfähig erklärt.
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Aufgrund einer Psychose ist der Mann, der im Dezember des Vorjahres einen Amokalarm in einer Schule in Cortaillod NE ausgelöst hat, nicht schuldfähig. - keystone

Der Fall eines Mannes, der im vergangenen Dezember an einer Schule im neuenburgischen Cortaillod «Allahu Akbar» geschrien und damit einen Amokalarm ausgelöst hatte, wird nicht weiter verfolgt. Die Neuenburger Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung gegen den 25-jährigen Algerier ein. Sie hält ihn nicht für schuldfähig.

Die bei dem Mann sowohl von polizeilicher als auch von medizinischer Seite festgestellten Anzeichen einer Psychose (Schizophrenie) liessen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine vollständige Schuldunfähigkeit schliessen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Eine Überweisung des Algeriers an ein Gericht im Hinblick auf eine mögliche therapeutische Massnahme würde im Übrigen in diesem Fall «wenig Sinn machen», da er bereits nach Deutschland ausgeschafft worden sei. Dort hatte der Algerier seinen ersten Asylantrag gestellt. Somit sei Deutschland nun für die Prüfung seines Asylantrags zuständig, hielt die Neuenburger Staatsanwaltschaft weiter fest.

Keine Terrorverbindungen

Der 25-jährige Algerier hatte sich im vergangenen Dezember auf dem Schulareal auffällig benommen und mehrmals «Allahu Akbar» (Gott ist gross) geschrien. Dies wurde als Bedrohung wahrgenommen, weshalb in der Schule Amokalarm ausgelöst wurde, was wiederum ein Grossaufgebot an Polizeikräften zur Folge hatte. Der Mann wurde festgenommen und aufgrund seiner unzusammenhängenden Äusserungen eine Woche lang fürsorgerisch untergebracht.

Die weiteren Ermittlungen aufgrund von digitalen Fingerabdrücken ergaben, dass der Algerier unter verschiedenen Identitäten durch mehrere europäische Länder gereist war und auch anderen Polizeikorps bekannt war. Seine Vorstrafen fielen nach damaligem Kenntnisstand jedoch eher in den Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität.

Eine Verbindung zum Terrorismus konnte hingegen nicht hergestellt werden und der Mann war bis dahin auch in der Europäischen Union in diesem Zusammenhang nicht ausgeschrieben, wie die Neuenburger Staatsanwaltschaft in Erinnerung rief.

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