Aktuelles aus dem Gemeinderat - 24.04.2018

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Festlegung der Aktivierungsgrenze für Investitionen des Verwaltungsvermögens sowie der Wesentlichkeitsgrenze für die Bilanzierung von Verpflichtungen

Die Aktivierungsgrenze stellt den Grenzbetrag dar, ab welchem eine Investitionsausgabe in der Bi-lanz im Verwaltungsvermögen zu verbuchen ist (§ 21 Gemeindeverordnung [VGG, LS 133.1]). Unter der Aktivierungsgrenze liegende Investitionsausgaben werden der Erfolgsrechnung belastet. Massgebend für die Beurteilung sind die Gesamtkosten eines Projekts oder Beschaffungsgeschäfts. Die Aktivierungsgrenze für die Vermögenswerte des Verwaltungsvermögens wird vom Gemeinderat mittels Beschluss festgelegt. Sie beträgt gemäss Gesetz höchstens CHF 50‘000.00.

Die Wesentlichkeit ist ein Kriterium bei der Beurteilung, ob eine Verpflichtung als Rückstellung in die Bilanz aufgenommen werden kann. Rückstellungen, die betragsmässig unter die Wesentlichkeits-grenze fallen, dürfen nicht bilanziert werden. Die Aktivierungsgrenze gilt gleichzeitig als Wesentlich-keitsgrenze (§ 22 Abs. 2 VGG). Die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze ist im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.

Der bisherige Betrag für die Festlegung der Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze von CHF 20‘000.00 hat sich bewährt. Investitionen ab CHF 20‘000.00 wurden in der Anlagebuchhaltung aufgenommen und über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Mehraufwand zur Bewirtschaftung in der Anlagebuchhaltung hält sich zurzeit im Rahmen. Der Gemeinderat behält den Betrag für die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze weiterhin bei CHF 20‘000.00 bei.

Baubewilligungen

Der Gemeinderat genehmigte folgende Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren:

Mühlemann Hugo, 8906 Bonstetten; Baugesuch-Nr. 2018-0003; Erstellung Luft/Wasser-Wärmepumpe bei Wohnhaus Schachenstrasse 96, Grundstück-Nr. 1777

Meylan Dionicia und Denis, Bonstetten, Baugesuch-Nr. 2018-0004; Neubau Einfamilienhaus nach Abbruch Einfamilienhaus Schachenmatten 5, Grundstück-Nr. 91

Im Weiteren hat der Gemeinderat

Den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2017 der IKA DILECA genehmigt;

Die Weisung der Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.

-Mitteilung der Gemeinde Bonstetten

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