Abwahl des Gemeindepräsidenten von Perroy VD ist rechtskräftig
Das Bundesgericht hat die Abwahl des Gemeindepräsidenten von Perroy VD bestätigt.

In einem am Montag publizierten Urteil hat das Bundesgericht eine Beschwerde von zwei Privatpersonen und zwei Vereinigungen abgewiesen.
Die Stimmberechtigten der 1600 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden Gemeinde Perroy wählten ihren Gemeindepräsidenten im Mai 2025 ab. 556 Personen sprachen sich für die Absetzung aus, 25 waren dagegen. Zwei Einwohner und zwei Vereinigungen fochten die Durchführung der Abstimmung und deren Ergebnis bis vor Bundesgericht an. Auch der abberufene Gemeindepräsident reichte vergeblich Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Während ihre Beschwerde bezüglich des Abstimmungsergebnisses für unzulässig erklärt wurde, wiesen die Bundesrichter die Beschwerde gegen die Durchführung der Abstimmung ab. Die Beschwerdeführer bestritten, dass der Staatsrat über eine Abstimmung auf kommunaler Ebene befinden dürfe.
Interessenkonflikte aufgezeigt
Auslöser der Affäre war eine 2021 eröffnete Administrativuntersuchung gegen den 2020 gewählten Gemeindepräsidenten. Die Untersuchung zeigte, dass Interessenkonflikte bestanden, da sich der Gemeindepräsident bei bestimmten Dossiers nicht in den Ausstand begeben hatte.
Der Gemeinderat beantragte 2023 beim Waadtländer Staatsrat die Eröffnung eines Abberufungsverfahrens. Er tat dies angesichts des Ergebnisses der Administrativuntersuchung und der seit 2022 andauernden, krankheitsbedingten Abwesenheit des Gemeindepräsidenten.








