Am 9. Juni gibt es im Kanton Argau eine Abstimmung über einen Klimaartikel in der Verfassung.
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Aargauer Stimmberechtigte entscheiden im Juni über einen Klimaartikel in der Verfassung. Einige Kantone sind hier bereits einen Schritt weiter. (Symbolbild) - keystone
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Die Aargauer Stimmberechtigten entscheiden am 9. Juni über einen Klimaartikel in der Kantonsverfassung. Der Regierungsrat und das Parlament wollen damit erreichen, dass der Kanton seine Verantwortung beim Klimaschutz wahrnimmt.

Der Kanton und die Gemeinden setzten sich für die Begrenzung des Klimawandels ein und stärkten ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen, soll künftig in der Kantonsverfassung stehen. Sie berücksichtigten dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen.

Der Grosse Rat hat diesen Klimaartikel mit 84 zu 46 Stimmen beschlossen. Nur die SVP war dagegen. Der Artikel sei «überflüssig», und der Kanton solle auf Eigenverantwortung statt auf Verbote setzen, hiess es.

FDP, Mitte, GLP und EVP sowie SP und Grüne stellten sich hinter den neuen Paragrafen in der Kantonsverfassung. Es brauche eine Grundlage, hielten die Befürworter fest.

Verbindliche Ziele fehlen

Damit könne der Kanton die Ursachen des Klimawandels gezielt angehen und verbindliche Ziele setzen und den Weg Richtung Netto-Null einschlagen. Die Linksparteien wünschten sich einen griffigeren Klimaartikel und unterstützten letztlich den «hoffentlich mehrheitsfähigen Text» in der Abstimmung.

Der Kanton Aargau war bisher nicht untätig. Der Kanton hat eine Klimastrategie 2021 mit einem Massnahmenplan erarbeitet. Allerdings fehlen darin verbindliche Ziele. Der Klimaartikel soll Abhilfe schaffen. Eine Änderung oder Ergänzung der Kantonsverfassung muss im Aargau zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Einige Kantone sind bereits einen Schritt weiter als der Aargau. Einen Klimaartikel in der Verfassung haben unter anderem die Kantone Basel-Stadt, Bern, Genf, Glarus, Waadt und Zürich. Der Kanton Freiburg verfügt über ein eigenständiges Klimagesetz.

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