Der Aargauer Regierungsrat Familien mit einem höheren Kinderabzug zu entlasten und den Steuersatz für für Vereine und Stiftungen zu reduzieren.
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Aargauer Regierungsrat. - Keystone
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Der Aargauer Regierungsrat präsentierte seine Vorhaben für die Steuergesetzrevision im Jahr 2025.

In der Botschaft an den Grossen Rat schlägt er vor, die Vermögenssteuern zu senken, Familien mit einem höheren Kinderabzug zu entlasten und den Steuersatz für Vereine und Stiftungen zu reduzieren. Der Eigenmietwert soll auf 62 Prozent festgelegt werden.

Die kantonale Steuerstrategie, die im März vom Grossen Rat verabschiedet wurde, habe zum Ziel, «den Kanton Aargau als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken», teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Nachdem der bereits erfolgten Senkung der Gewinnsteuern für juristische Personen in der Steuergesetzrevision 2022 liege der Schwerpunkt der Steuergesetzrevision 2025 bei den natürlichen Personen.

Als Reaktion auf Rückmeldungen aus der Anhörung schlägt die Regierung vor, die Kinderabzüge bereits mit der aktuellen Teilrevision um 400 Franken zu erhöhen. Eine Änderung war ursprünglich erst für die Revision 2027 vorgesehen.

Für jedes Kind bis zum vollendeten 14. Altersjahr sollen neu 7700 Franken abgezogen werden können, für Kinder bis 18 Jahre 9700 Franken und für volljährige Kinder in Ausbildung 11'800 Franken.

Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten werden erhöht

Die Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten sollen von 10'000 Franken auf 25'000 Franken pro Kind erhöht werden. Für Aus- und Weiterbildung ist eine Erhöhung von 12'000 Franken auf 18'000 Franken vorgesehen.

Auch Vereine und Stiftungen werden nach dem Vorschlag der Regierung bald weniger belastet, indem der Gewinnsteuertarif von 6 Prozent auf 5,5 Prozent gesenkt wird. Dieser Tarif gilt heute schon für alle anderen juristischen Personen.

Wie vom Grossen Rat in der Steuerstrategie beschlossen, soll die Steuergesetzrevision 2025 «ohne zusätzliche Belastung von Kanton und Gemeinden» erfolgen, wie der Regierungsrat schrieb.

Mehreinnahmen sind bei der Besteuerung von Wohneigentum vorgesehen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts sei der Aargau verpflichtet, Anpassungen bei der Vermögens- sowie Eigenmietwertbesteuerung vorzunehmen.

Entgegen dem Beschluss des Grossen Rates zur Revision des Schätzungswesens, den Eigenmietwert bei 60 Prozent der Marktmiete festzulegen, beantragt der Regierungsrat einen Satz von 62 Prozent.

Damit liesse sich zudem vermeiden, dass die Eigenmietwerte wegen steigender Mietzinse bald wieder auf unter 60 Prozent fielen und dadurch erneut bundesrechtliche Vorgaben verletzt würden, hiess es.

Grosser Rat entscheidet in zweiter Beratung darüber

Folgt er dem Regierungsrat, rechnet der Kanton mit Mehreinnahmen von 88 Millionen Franken für sich sowie mit 80 Millionen Franken für die Gemeinden. Damit würden die Steuersenkungen ausgeglichen.

Neben Steuergesetzrevision und Anpassung des Schätzungswesens stehen weitere Änderungen an, um Bundesrecht ins kantonale Recht zu übertragen. Alle drei Vorlagen zum Steuergesetz sollen ab 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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