Aargauer Regierung sorgt sich um Zivilschutz-Bestände
Der Aargauer Regierungsrat macht sich Sorgen wegen des Zivilschutzes: Die sinkenden Personalbestände seien «beunruhigend». Der Regierungsrat überlegt sich daher, die Dienstpflicht zu verlängern - wie es der Bund bereits als Übergangsmassnahme vorgespurt hat.

Die sinkenden Bestände beeinflussten die Leistungsfähigkeit des Aargauer Zivilschutzes, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen von FDP und SVP.
Im Verbundsystem Bevölkerungsschutz - mit den Partnern Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und technische Betriebe - sei der Zivilschutz die einzige Reserve des Kantons. Deshalb liefen derzeit Abklärungen des Kantons zu den Auswirkungen der sinkenden Bestände.
Ende 2018 zählte der Kanton 7967 Angehörige des Zivilschutzes (AdZS). Das sind nur 261 Zivilschützer weniger als vier Jahre zuvor. Der Bestand habe sich trotz sinkenden Rekrutierungszahlen als konstant erwiesen, weil die zu entlassenden Jahrgänge vergleichsweise gering gewesen seien.
Kopfschmerzen machen dem Regierungsrat jedoch die Rekrutierungszahlen. Im vergangenen Jahr wurden 181 Zivilschützer rekrutiert - 2014 waren es noch 555 Zivilschützer gewesen. Das entspricht einer Reduktion um 65 Prozent.
Auf Bundesebene wird derzeit das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) überarbeitet, das wohl auf Anfang 2021 in Kraft treten wird. Im Zug der Totalrevision des BZG werde der Bund voraussichtlich die Dauer der Zivilschutzdienstpflicht für die Mannschaft verkürzen, hält der Regierungsrat fest.
Nach derzeitigem Stand der parlamentarischen Beratungen soll die Zivilschutzdienstpflicht künftig nach zwölf Jahren enden. Gegenüber dem geltenden Recht wird die Dauer der Dienstpflicht somit um acht Jahre verkürzt.
Damit stehen die Zivilschützer den Organisationen weniger lang zur Verfügung. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere soll die Zivilschutzdienstpflicht unverändert bis zum Endes des 40. Lebensjahrs bestehen.
Als Folge der Fusionen von Aargauer Zivilschutzorganisationen werden die Soll-Bestände zwar sinken, wie der Regierungsrat schreibt. Doch die wegfallenden acht Jahrgänge könnten so nicht aufgefangen werden.
Ein Potenzial sieht der Regierungsrat in der Erschliessung neuer Zielgruppen zur freiwilligen Zivilschutzdienstleistung. Der Regierungsrat denkt an Schweizer Frauen sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung.
Der Regierungsrat prüft, ob er die vom Bund vorgesehene Übergangsregelung nutzt. Die Kantone haben mit dem revidierten BZG die Möglichkeit, die Schutzdienstpflicht zu verlängern.
Die Kantone dürfen die Dienstpflicht indes nur verlängern, wenn dies zur Erhaltung des erforderlichen Bestandes notwendig ist. Die Verlängerung der Schutzdienstpflicht ist bis längstens fünf Jahre nach Inkrafttreten des revidierten BZG möglich.