Aargauer Regierung: Arbeitslose müssen nicht im Ausland Job suchen
In der Schweiz angemeldete Arbeitslose müssen nicht im grenznahen Deutschland Ausschau nach einem neuen Job halten. Das macht der Aargauer Regierungsrat klar, nachdem eine Informationsveranstaltung für die Jobsuche im grenznahen Ausland auf Kritik stiess.

Die Stellensuchenden würden nicht zum Verlassen des eigenen Landes aufgefordert, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag auf eine Interpellation des FDP-Grossrats Silvan Hilfiker. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung sei freiwillig gewesen und habe den Fragestellungen der interessierten Stellensuchenden gedient.
Im vergangenen Mai hatte in Brugg und Basel für interessierte Versicherte erstmalig die Informationsveranstaltung «Wohnen in der Schweiz - arbeiten in Deutschland» stattgefunden. «Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist zurzeit sehr gut, besonders in Baden-Württemberg», hiess es im Einladungsschreiben des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA).
Im Zentrum der Veranstaltung standen gemäss Regierungsrat Fragen rund um die Thematik, was es sozialversicherungstechnisch bedeutet, im grenznahen Deutschland zu arbeiten und wie der regionale Arbeitsmarkt aussieht.
Die Einladung, die sich vor allem an Arbeitslose über 50 Jahre richtete, führte zu Aufregung und Schlagzeilen. Ältere Arbeitslose würden ins Nachbarland abgeschoben, lautete der Tenor.
In der Einladung zum Infoanlass sei klar gestanden, dass es sich um eine freiwillige Teilnahme handle und daraus keine Pflicht erwachse, im Ausland eine Stelle zu suchen, hält der Regierungsrat fest. Die Teilnehmenden seien auch nicht dazu ermuntert worden, und es habe keine aktive Stellenvermittlung stattgefunden.
Grund für die Veranstaltung sei gewesen, dass die Nachfrage zum grenzüberschreitenden Arbeiten in Deutschland zunehme. Das AWA bearbeite jede Woche ein bis zwei Anfragen von Stellensuchenden zum Arbeiten in Deutschland.
Der Entscheid, einen Job im Ausland zu suchen und anzunehmen, obliege der stellensuchenden Person. Von Seiten der Arbeitslosenversicherung bestehe weder eine Pflicht noch ein Zwang.
Häufig könnten anspruchsberechtigte Stellensuchende in einem sogenannten Zwischenverdienst arbeiten. Damit würden allfällige Lohn- und Pensumsdifferenzen während einer gewissen Zeit von der Arbeitslosenversicherung ausgeglichen.
«Diese Möglichkeit ist sehr wertvoll und fördert die Integration nachhaltig. Arbeit und Selbstwertgefühl sind in unserer Gesellschaft eng miteinander verknüpft», schreibt der Regierungsrat: «Die Auswirkungen eines Stellenverlusts und von Arbeitslosigkeit auf Körper und Psyche sind vergleichbar mit denen eines Trauerprozesses.»
Zahlreiche Studien belegten, dass es entsprechend leichter sei, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus eine neue Stelle zu finden. Auch bleibe die Arbeitsmarktfähigkeit erhalten, der Lebenslauf weise keine oder eine kürzere Lücke auf. Der stigmatisierende Effekt der Arbeitslosigkeit entfalle.