Aargauer Polizist warnt Ehefrau vor «Terror» – verurteilt
Ein Aargauer Polizist warnt seine Ehefrau vor Terror und wies sie an, die Tochter zu informieren. Das Obergericht bestätigt jetzt die Verurteilung.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aargauer Polizist wurde wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.
- Er warnte seine Ehefrau vor Terror, die die nicht bedrohte Tochter informierte.
- Der Polizist hätte abklären müssen, ob sie überhaupt in Gefahr sei, so das Gericht.
Im April 2024 erhielt die Polizei eine Terrordrohung gegen ein Fitnessstudio in Wohlen AG. Ein Polizist warnte seine Ehefrau, die ihre Tochter, die in Wohlen war, aufforderte, nach Hause zu kommen. Damit verletzte der Mann aber das Amtsgeheimnis. Das Aargauer Obergericht bestätigt nun das Urteil der Vorinstanz, wie «SRF» berichtet.
Der Fall ereignete sich im April 2024. Angeblich der Islamische Staat warnte vor einem Anschlag auf das Fitnesscenter. Der Regionalpolizist war nicht im Dienst, sah die Meldung aber auf seinem Laptop im Polizeijournal.
Er wies seine Ehefrau sofort an, deren Tochter zu informieren. Das Mädchen befand sich zum Zeitpunkt in einer Tanzschule in Wohlen, jedoch weit entfernt vom bedrohten Fitnesscenter. Die Tanzgruppe und die Leiterin wurden informiert, es verbreitete sich die Nachricht einer Schiesserei in Wohlen.
Dies war aber falsch: Die Polizei rückte mit einem Grossaufgebot zum Fitnessstudio aus. Die Terrorwarnung entpuppte sich als falsch. Nach einigen Stunden wurde Entwarnung gegeben.
Gericht: Polizist hätte Aufenthaltsort der Tochter abklären müssen
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Polizisten im Dezember wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Das Gericht argumentierte, der erfahrene Polizist hätte abklären müssen, wo genau sich die Tochter der Ehefrau befinde. Das Tanzstudio und damit die Tochter seien nie in Gefahr gewesen. Und das hätte der Mann mit der Abklärung auch herausfinden können.
Der Polizist zog das Urteil weiter. Er bestand darauf, keine geheimen Informationen weitergegeben zu haben. Die Ehefrau sei in Panik geraten, sie habe der Tochter von einer möglichen Schiesserei erzählt.
Doch das Obergericht bestätigt nun das Urteil: Die Sorgen des Mannes seien zwar verständlich. Doch er hätte die Tochter der Partnerin selbst anrufen sollen. Dadurch hätte er auch gemerkt, dass sie weit vom bedrohten Fitnessstudio entfernt und somit sicher sei.
Das Gericht argumentiert zudem, dass der Polizist durch sein Verhalten das Ausbrechen von Panik in Kauf genommen habe. Der Einsatz der Polizei hätte ausserdem gefährdet werden können.
Der erfahrene Polizist wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 10'000 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 2600 Franken und Gerichtskosten von 4800 Franken bezahlen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.