Franken

Aargauer Patientin verlangte von Ärztin eine Million Franken

Elena Temelkov
Elena Temelkov

Aarau,

Bei einer Operation wird einer Patientin ohne ihr Zustimmen ein Polyp entfernt. Die Patientin erstattete Anzeige und unterlag jetzt vor Bundesgericht.

Operation
Aber das Brust-OPs sind nicht nur bei Personen des öffentlichen Lebens ein Thema. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Aargauer Patientin zeigte eine Ärztin wegen einer Operation an.
  • Sie befand sich nach dem Eingriff in Lebensgefahr.
  • Das Bundesgericht entscheidet nun: Die Ärztin ist unschuldig.

Im Juli 2010 führte eine Ärztin im Aargau einen Routineeingriff durch. Bei dem Eingriff handelte es sich um eine sogenannte Koloskopie. Diese bezeichnet die vollständige Spiegelung des Dick- und Mastdarms.

Dabei behandelte die Ärztin Hämorrhoiden bei der betroffenen Patientin, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Während des Eingriffs bemerkte die Ärztin zufällig einen Polypen in einem Darmabschnitt. Dieser kann sich bösartig verändern und zu Darmkrebs führen.

Diese Kenntnis führte dazu, dass die Ärztin den Polypen entfernte, jedoch ohne Zustimmung der Patientin.

Weiter schreibt die Zeitung, dass die Patientin nach der Operation über Schmerzen im Unter- und Oberbauch klagte. Daraufhin wurde sie fünf Tage später ins Spital gebracht. Es wurde ein Notfalleingriff gemacht und in den Wochen darauf mussten weitere Operationen durchgeführt werden.

Anzeige eingereicht

Im November 2017 zeigte die Patientin die Ärztin an. Darin beklagt sie, dass der Eingriff zu einer Perforation der Darmwand geführt hat. Sie verlor vor dem Bezirksgericht sowie auch vor dem Obergericht.

Sie wirft der Ärztin eine Verletzung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht vor, so die Zeitung. Weiter forderte die Patientin Schadenersatz und eine Genugtuung von rund einer Million Franken.

Urteil des Bundesgerichts

Die Klage kam bis vors Bundesgericht. Im Urteil steht, dass der Eingriff widerrechtlich sei. Dennoch heissen sie den Einwand der hypothetischen Einwilligung der Ärztin gut.

Es habe keine Gründe für die Patientin gegeben, den Eingriff wegen der Aufklärung abzulehnen. So heisst es weiter im Urteil. Zu einer Perforation der Darmwand hätte es auch ohne die Entfernung des Polypen führen können.

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