Aargauer Obergericht: 75-jähriger Unfalllenker muss ins Gefängnis
Das Aargauer Obergericht hat einen 75-jährigen Autolenker nach einem tödlichen Überholmanöver im Nebel wegen fahrlässiger Tötung und grober Verkehrsregelverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hatte das erste Urteil wegen vorsätzlicher Tötung aufgehoben.

Von der dreijährigen Freiheitsstrafe muss der Rentner ein Jahr im Gefängnis verbüssen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Obergerichts hervorgeht. Das Gericht setzte die restlichen zwei Jahre der Freiheitsstrafe auf Bewährung aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Das Obergericht hatte den 75-jährigen ursprünglich wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt. Der Mann zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Die Lausanner Richten hoben im vergangenen Juni den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung auf.
Das Bundesgericht urteilte, der Mann sei der fahrlässiger Tötung schuldig. Über das Strafmass nach dem geänderten Straftatbestand musste nun das Obergericht entscheiden. Der Unfalllenker wollte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten erreichen. Opfer des tödlichen Unfalls im November 2022 in ein 19-jähriger Motorradfahrer.






