Aargauer Fahrzeugsteuer: Gewicht und Leistung sollen Rolle spielen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat macht einen neuen politischen Anlauf zur Änderung der Motorfahrzeugabgaben.

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Die Flagge des Kantons Aargau. - keystone

Als Bemessungsgrundlage soll künftig eine Kombination von Gewicht und Leistung gelten. Seit 50 Jahren wird die Steuer nach dem Hubraum («Steuer-PS») berechnet.

Das heutige Gesetz sei nicht mehr zeitgemäss, sagte Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) am Freitag, 3. Februar 2023, vor den Medien in Aarau.

Es stamme aus einer Zeit, als es nur Verbrennungsmotoren gegeben habe. «Es soll eine neue, faire Steuer sein», sagte Attiger.

Gesamtgewicht und die Normleistung sollen berücksichtigt werden

Grundsätzlich soll bei der Bemessung der Fahrzeugabgaben das Gesamtgewicht und die Normleistung je hälftig ins Gewicht fallen.

Davon betroffen sind rund 415'196 Fahrzeuge im Kanton Aargau. Die neue Steuer führe für 197'994 Personenwagen zu einer geringeren Steuer und für 209'304 Personenwagen zu einer höheren Steuer, hiess es.

Mit einer befristeten ökologischen Tarifanpassung sollen zudem effiziente und klimaschonende Antriebstechnologien wie Elektro- und Hybridantriebe gefördert werden.

Den Haltern dieser Fahrzeuge soll während dreier Jahren ein Rabatt von 50 Prozent und danach für die Dauer von drei Jahren ein Rabatt von 25 Prozent gewährt werden.

Revision der Fahrzeugsteuer soll ertragsneutral gestaltet werden

Der Regierungsrat will die neue Bemessungsgrundlage auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse einführen.

Die Besteuerung der schwereren Nutzfahrzeuge und Transportanhänger nach Nutzlast soll unverändert bleiben.

Die gesamte Revision der Fahrzeugsteuer solle im Wesentlichen ertragsneutral gestaltet werden, hielt Regierungsrat Attiger fest.

Unter dem Strich rechnet der Kanton damit, dass es jedoch einmalig innerhalb von sechs Jahren zu einem Minderertrag von zwei Millionen Franken sowie um Mindereinnahmen von 200'000 Franken pro Jahr kommt.

Neue Gesetz über das kantonale Strassenwesen seit Anfang 2022 in Kraft

Die geltende Grundlage für die Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Hubraum («Steuer-PS») gilt seit 54 Jahren.

Zuletzt hatte der Regierungsrat im August 2020 im Parlament mit seiner Vorlage Schiffbruch erlitten, die Motorfahrzeugabgabe auf ökologische Grundsätze auszurichten.

Als Reaktion darauf arbeitete der Regierungsrat zwei Pakete aus. So ist das neue Gesetz über das kantonale Strassenwesen seit Anfang 2022 in Kraft.

Die Vorschläge des Regierungsrats zur Fahrzeugsteuer gehen bis Anfang Mai bei Parteien und Verbänden in eine Anhörung. Nach der Beratung im Kantonsparlament sollen die neuen Spielregeln vom Jahr 2025 an gelten.

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