Aargauer Arzt darf keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben
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Arzt - dpa

Ein Aargauer Arzt darf ab sofort und bis auf weiteres keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben. Dies hält das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid fest. Damit wird der von den Aargauer Behörden angeordnete Entzug der Berufsausübungsbewilligung wirksam.

Dem Arzt sei ab sofort keinerlei ärztliche Tätigkeit in freier Praxis im Kanton Aargauer mehr erlaubt, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) gestützt auf einem Entscheid des Bundesgerichts am Dienstag mit. Das DGS erwarte vom Arzt umgehend die Umsetzung des Entscheides, heisst es in der Mitteilung weiter.

Der über 80-jährige Arzt mit fernöstlichen Wurzeln beschäftigt die Justiz seit Jahren. Der vorher in Deutschland tätige Arzt erhielt 2008 vom Kanton Aargau eine Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt.

2014 stellte das DGS fest, dass der Arzt gegen die Berufspflichten durch Missachtung des Selbstdispensationsverbots und der Betäubungs- und Heilmittelgesetzgebung sowie der Fortbildungspflicht verstossen hatte. Er wurde mit einer Verwarnung und einer Busse von 3000 Franken bestraft.

Zwei Jahre später verurteilte ihn das Bezirksgericht Zurzach zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie einer Busse von 8000 Franken. Er habe, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, schwerst abhängigen Patienten illegale Betäubungsmittel zum vielfachen Preis verkauft.

2017 entzog ihm das DGS die Berufsausübungsbewilligung. Diesen Entscheid akzeptierte der Arzt nicht. Mit seiner Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Aargau blitzte er ab. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Aargauer Verwaltungsgericht ebenfalls abgewiesen. Nun unterlag der Mann auch vor Bundesgericht.

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