Aargau: Verlängerung von Personen-Begrenzung in Bars und Clubs
Im Kanton Aargau gilt die Anfang Juli eingeführte Beschränkung auf 100 Personen in Clubs und Bars bis Ende Jahr. Auch die Verpflichtung, bei Veranstaltungen bis 1000 Personen einzelne Sektoren mit höchstens 100 Personen einzurichten, wird verlängert.

Die Bars- und Clubbetriebe sind zudem wie bisher verpflichtet, die von ihren Besuchenden angegebenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mitteilte.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kantons war im August zunächst bis Ende September verlängert worden. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind im Aargau vom 1. Oktober an unter strengen Auflagen wieder möglich. Der Kanton legte das Bewilligungsverfahren fest.