Das Aargauer Kantonsparlament will wie der Regierungsrat ein schweizweites Verbot von Konversionstherapien.
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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone
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Das Parlament überwies ein Postulat mit 80 zu 48 Stimmen, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Die Überweisung des Postulates aus den Reihen von FDP, GLP, Grüne, SP und SVP hat symbolischen Charakter. Der Druck für ein Verbot müsse aufrecht erhalten bleiben, betonten die Postulanten im Parlament.

Bei den Therapien handle sich um «grausame Praktiken». Die Fraktionen SP, FDP, Mitte und Grüne sprachen sich für die Überweisung des Postulats aus. Es gehe um ein «klares Zeichen». Solche Praktiken müssten mit einem Verbot belegt werden.

Die SVP-Fraktion lehnte das Postulat ab. Solche Therapien könnten bereits heute strafrechtlich verfolgt werden, wenn diese angezeigt würden. Der Bund sei zuständig. Auch die EVP sprach sich gegen das Postulat aus.

Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, es handle sich um «grausame Therapien». Es werde sich jedoch immer um einen Graubereich handeln und sei daher schwer aufzudecken.

Schweizweites Verbot wird angestrebt

Konversionstherapien seien heute schon in allen Kantonen in den Gesundheitsgesetzen verboten. Der Regierungsrat unterstütze ein Verbot im Strafrecht des Bundes. Eine Nationalratskommission sprach sich Mitte August für ein schweizweites Verbot von Konversionstherapien aus.

Mit Konversionsmassnahmen sind sämtliche Massnahmen gemeint, die eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben. Verboten werden sollen schweizweit das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Konversionsmassnahmen.

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