Im Kanton Aargau wird eine zentrale Ombudsstelle in der Kantonverwaltung für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
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Die Stadt Aargau. (Symbolbild) - Pixabay
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Im Kanton Aargau wird eine zentrale Ombudsstelle in der Kantonverwaltung für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag, 30. August 2022, ein entsprechendes Gesetz mit 73 zu 60 Stimmen gutgeheissen. SVP und FDP lehnten die neue Anlaufstelle ab.

Die Ombudsperson soll Anliegen der Bevölkerung, die sich aus dem Umgang mit Behörden ergeben, entgegennehmen, Auskünfte erteilen, beraten und vermitteln.

Die Ombudsstelle wird kein Weisungsrecht gegenüber Behörden erhalten. Sie wird jedoch unabhängig sein. Das Gesetz legt fest, dass der Grosse Rat die Ombudsperson jeweils für eine Dauer von vier Jahren wählt. Vorgesehen ist auch, dass die Anlaufstelle jedes Jahr detailliert Bericht erstattet.

Seit 40 Jahren steht in der Verfassung, dass der Kanton eine solche Stelle schaffen kann.

Grosse Zustimmung – nur SVP und FDP sprachen sich gegen das Gesetz aus

SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP sprachen sich für die neue, niederschwellige Anlaufstelle aus. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeiten der Behörden werde gestärkt. Es könnten Gerichtsfälle verhindert werden, betonten die Befürworter. Es bestehe ein Machtgefälle zwischen den Einwohnenden und der Verwaltung.

Die SVP und FDP lehnten das Gesetz ab. Es gebe keinen nennbaren Nutzen, sondern es entstünden nur Kosten für die Steuerzahlenden, hiess es. Unzufriedene könnten sich mit ihren Anliegen an Grossräte und Grossrätinnen wenden. Die Leute bekämen ein Gefühl, eine «Gratis-Rechtsauskunft» zu erhalten, hielt die SVP fest.

Das Parlament trat mit 73 zu 62 Stimmen auf die Beratung des Gesetzes ein. Damit unterlagen SVP und FDP mit ihrem Antrag, die Vorlage nicht zu beraten.

Das Plus der Ombudsstelle: Neutralität für Bürgeranliegen

Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, eine Ombudsstelle sei neutral und unabhängig. Ein Regierungsrat oder ein Grossrat sei nicht in jedem Fall immer neutral. Eine Ombudsstelle bringe der Bevölkerung und der Verwaltung etwas.

Die Stelle soll gemäss Gesetz für Bürgerinnen und Bürger da sein, die Anliegen oder Probleme mit den Behörden der kantonalen Verwaltung, mit unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie mit der Aargauische Gebäudeversicherung und der Sozialversicherungsanstalt (SVA) haben.

Die übrigen selbstständigen Staatsanstalten wie die Aargauische Pensionskasse, privatrechtliche Leistungserbringer mit öffentlichen Aufgaben, die Spitäler, kirchliche Institutionen und der Grosse Rat gehören nicht zum Wirkungsbereich der Ombudsstelle. Das Gleiche gilt für die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden.

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