75-mal so viele Zivildienstzulassungen wie bei der Einführung
Der Schweizer Zivildienst wird am 1. Oktober 30 Jahre alt. Seit der Einführung ist die Zahl der Zivildienstleistenden von 96 um das 75-fache auf 7211 Personen im Jahr 2025 angestiegen. Mit der Revision des Zivildienstgesetzes wird nun Gegensteuer gegeben.

Am 17. Mai 1992 wurde nach mehreren erfolglosen Anläufen an einer Volksabstimmung per Verfassungsänderung die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes angenommen. Die Ja-Mehrheit an den Abstimmungsurnen war mit 82,5 Prozent beträchtlich. Zahlenmässig wirkte sich die Einführung zunächst aber bescheiden aus, wie der Statistik des Bundesamtes für Zivildienst zu entnehmen ist.
Der Grund: In den ersten 13 Jahren war noch eine Gewissensprüfung notwendig, die sich offensichtlich als hohe Hürde erwies. Als 2009 die Gewissensprüfung wegfiel, und nur noch die Bereitschaft, anderthalb mal so viele Diensttage wie in der Armee zu leisten als «Tatbeweise» nötig wurde, schnellte die Zulassungszahl von 1632 auf 6720 hoch.
Bis 2025 stieg die Zahl der zugelassenen Zivildienstleistenden auf 7211 Personen an. 2011 sackte die Zahl wegen einer Verordnungsänderung im administrativen Bereich um fast ein Drittel ein. Die damalige Einführung eines personalisierten Gesuchsformulars mit einer Pflicht zur Bestätigung innerhalb einer vierwöchigen Bedenkfrist führte gemäss Bundesamt für Zivilschutz zu einem markanten Rückgang an Gesuchen.
2020 wiederholte sich ein Rückgang als Folge der reduzierten Zulassungszahl in der Covid-Krise. Erst ab 2024 konnten die Zulassungen wieder an das boomende Jahr der Streichung der Gewissensprüfung anknüpfen.
2025 wurden im Zivildienst rund 1,9 Millionen Diensttage geleistet: – die Hälfte im Sozialbereich, gefolgt vom Schulbereich mit 18,1 und dem Gesundheitswesen mit 14,8 Prozent. Dahinter folgten Einsätze in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Kulturgütererhaltung, Landwirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe. Angewachsen ist in den vergangenen Jahren vor allem die Anzahl der geleisteten Diensttage um Schulbereich.
55,4 Prozent der zugelassenen Gesuche erfolgten 2025 zeitlich vor der Rekrutenschule, 11,2 Prozent nach Beginn und 33,4 Prozent nach bestandener Rekrutenschule. Zehn Jahre zuvor lag der Anteil der Gesuchsteller im Zeitpunkt nach der absolvierten Rekrutenschule mit 45,6 Prozent noch um einiges höher.
Heute unterstehen gemäss Bundesamt für Zivilschutz rund 60'000 militärdiensttaugliche Personen der Zivildienstpflicht. Diese hohe Anzahl sei mit dem Prinzip des Gewissenskonflikts nicht vereinbar, meinte der Bundesrat, eine Mehrheit im Parlament und schliesslich auch beim Stimmvolk, das am 14. Juni mit 52,5 Prozent Ja-Stimmen eine Reform des Zivildienstgesetzes annahm.
Mit der Reform werden die Hürden bei den Umsteigern vom Militär- zum Zivildienst erhöht. Unter anderem soll zum Wechsel in den Zivildienst nur noch zugelassen werden, wer mindestens 150 militärische Diensttage geleistet hat.
Dass in diesem Text jeweils nur die männliche Form genutzt wurde, liegt an der Tatsache, dass Frauen im Prinzip nicht zum Zivildienst zugelassen sind. 2025 leisteten National- und Ständerat einer Standesinitiative aus dem Kanton Waadt zur Einführung eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen keine Folge.
Als Begründung war angegeben worden, dass der Zivildienst unabdingbar mit der Militärdienstpflicht für Männer zusammenhänge – eine verfassungsmässige Pflicht, die für Frauen keine Geltung habe.
Frauen können sich theoretisch in den Zivildienst mogeln, indem sie sich zum Militärdienst verpflichten und diesen dann aus Gewissensgründen aufgeben. Allerdings müssen sie dann gemäss revidiertem Zivildienstgesetz mindestens 150 militärische Diensttage geleistet haben.






