Ein 65-jähriger IV-Rentner wehrt sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wegen Beschimpfung eines Stadtrats.
Bezirksgericht zürich
Das Bezirksgericht Zürich. - keystone

Ein 65-jähriger IV-Rentner steht am Donnerstagnachmittag vor dem Zürcher Bezirksgericht: Der Schweizer wehrt sich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, die ihn wegen Beschimpfung des Stadtzürcher Gesundheitsvorstehers Andreas Hauri verurteilt sehen will.

Der Schweizer soll im September 2023 einen Brief an den GLP-Stadtrat geschickt haben: Diesen hatte er gemäss Staatsanwaltschaft mit «Mörder Lügner A. Hauri» adressiert, im Schreiben bezeichnete er den Politiker unter anderem als «korrupten Bastard». Damit sei Hauri in seiner Persönlichkeit als ehrbarer Mensch verletzt worden, heisst es im Strafbefehl.

Strafe für Beleidigung

Die Staatsanwaltschaft wollte den 65-Jährigen deswegen wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 80 Franken sowie einer zu bezahlenden Busse von 300 Franken verurteilen.

Gegen den erlassenen Strafbefehl legte der Mann aber eine Einsprache ein. Deswegen befasst sich nun das Zürcher Bezirksgericht an einer öffentlichen Verhandlung mit dem eingeschriebenen Brief vom September 2023.

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