Audienzrichterliches Verbot im Wohn- und Gewerbehaus Huebegg in Geroldswil.
Geroldswil Gemeinde
Blick ins Limmattal von der Gemeinde Geroldswil aus. - Geroldswil.ch
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Der Gemeinderat Geroldswil beschloss aufgrund wiederkehrendem Littering, Lärmbelästigung sowie Vandalismus ein audienzrichterliches Verbot für den unberechtigten Aufenthalt in den Unterniveaugaragen sowie in den Hauszugängen des Wohn- und Gewerbehauses Huebegg beim Bezirksgericht Dietikon zu beantragen.

Das Bezirksgericht Dietikon hat mit Urteil vom 23. April 2021 dem Gesuch stattgegeben. Das gerichtliche Verbot wurde ordnungsgemäss im Amtsblatt publiziert und die Einsprachefrist abgewartet.

Seit dem 19. Juni 2021 ist das audienzrichterliche Verbot rechtsgültig. In der Zwischenzeit wurden in allen Hauszugängen sowie der Tiefgarageneinfahrt die auffallenden Verbotsschilder angebracht.

Was gilt es beim «Audienzrichterlichen Verbot» zu beachten

Unberechtigten ist mit dem audienzrichterlichen Verbot der Aufenthalt in der Unterniveaugarage (1. und 2. UG) sowie in den Hauszugängen/Treppenhäuser, Grundstück Gemeindehausstrasse 2 / Huebwiesenstrasse 25 / Limmattalstrasse 50, 8954 Geroldswil (Kataster-Nr. 1838) verboten.

Berechtigt sind Fahrzeuglenker/innen für das Ein- und Ausparken ihres Fahrzeuges, Mieter der Liegenschaft, Zulieferer und Lieferanten während der Dauer des Güterumschlages sowie Dienstbarkeitsberechtigte im Rahmen ihrer Dienstbarkeit.

In der gesamten Garage sowie in allen Hauszugängen/Treppenhäusern ist das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2'000.00 bestraft.

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