Angesichts der epidemiologischen Entwicklung des Coronavirus verschärft Basel-Stadt wieder die Schutzmassnahmen. In den Spitälern und Pflegeheimen gilt nun 3G.
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Künftig soll auch am Arbeitsplatz die 3G-Regel gelten. Foto: Hannes P. Albert/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Basel-Stadt reagiert auf die epidemiologische Entwicklung.
  • In Spitälern wie auch weiteren Gesundheitseinrichtungen gilt 3G für einige Mitarbeiter.
  • Für alle Besuchenden gilt ebenfalls die Zertifikatspflicht.
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Der Kanton Basel-Stadt verschärft angesichts der epidemiologischen Entwicklung die Schutzmassnahmen. In den Schulen und Tagesstrukturen, in Spitälern und Pflegeheimen sowie in Behinderteneinrichtungen gilt ab Mittwoch eine Zertifikats-, eine Maskentragpflicht oder eine Kombination davon.

Die Massnahmen bleiben vorerst bis Ende Januar 2022 bestehen, wie die Basler Regierung am Montag mitteilte. Die Exekutive hatte sich aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen zu einer Klausursitzung getroffen und diesen Massnahmenmix beschlossen. Angespannt sei die Lage vor allem in den Schulen, heisst es in der Medienmitteilung.

Im Spital: Zertifikatspflicht sowie eine Maskenpflicht für Besuchende

Ab Mittwoch gilt deshalb an allen Schulen ab der 5. Primarschulklasse wieder eine Maskentragpflicht. Davon ausgenommen sind Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler, die sich per Covid-Zertifikat als geimpft oder genesen ausweisen können. Diese Regel gilt auch für die Räumlichkeiten der Tagesstrukturen für Schülerinnen und Schüler.

In den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Institutionen der Behindertenhilfe führt der Kanton eine Zertifikatspflicht sowie eine Maskenpflicht für Besuchende ein.

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Coronavirus: Noch immer nehmen die Fallzahlen in der Schweiz stark zu. - Keystone

Für nicht geimpfte oder genesene Personen sollen Spitäler und Heime vor Ort eine Schnelltest-Station anbieten. Das Resultat gelte dann aber lediglich für den Besuch im Zimmer des Spitals oder des Heims und nicht für andere Bereiche wie etwa ein Restaurant.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Spitex mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern müssen den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Und sie müssen Gesichtsmaske tragen.

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