32-jähriger soll Schweizerin in die Prostitution getrieben haben
En 32-Jähriger soll eine geistig beeinträchtigte Frau in die Prostitution getrieben und sich anschliessend durch ihren Verdienst bereichert haben. An der Verhandlung vor dem Obergericht am Montag äusserte er sich nicht zu den Vorwürfen.

Der 32-Jährige soll nach der Masche eines «Loverboys» der Frau vorgespielt haben, dass er sie liebe. Anschliessend sei er mit ihr eine Beziehung eingegangen, habe sie aber sehr schnell von ihrer Familie und Freunden abgeschottet. So zumindest sieht es die Anklage.
Bereits nach wenigen Wochen habe er dann auf ihren Namen Dinge im Internet gekauft haben. Damit verursachte der Mann Schulden. Es seien ihre Schulden, die sie begleichen müsse, habe er ihr weisgemacht. Die Frau habe sich daraufhin in die Prostitution begeben, da sie keinen anderen Ausweg gesehen habe.
Vor Obergericht sagte der Mann, dass er nicht mehr wisse, ob er selbst oder die Frau auf die Idee kam, auf diese Weise die Schulden zu begleichen.
Von dem durch die Prostitution verdienten Geld hat sich der Beschuldigte die Hälfte auszahlen lassen und so seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise finanziert, wurde im Laufe des Prozesses deutlich.
Wegen Förderung der Prostitution wurde der 32-Jährige bereits von der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Uster, verurteilt. Er wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bestraft. Vom Vorwurf des Menschenhandels sprach ihn das Bezirksgericht damals hingegen frei. Die Richter hielten es nicht für nachweisbar, dass er tatsächlich von Anfang an böse Absichten gehegt habe.
Vor Obergericht machten die Staatsanwältin und die Anwältin der Privatklägerin deutlich, dass der Beschuldigte um den geistigen Entwicklungsrückstand der Geschädigten gewusst haben musste. So habe er Kenntnis darüber gehabt, dass sie einen Beistand hat. Auch dass sie naiv und leicht zu manipulieren ist, habe er aus den Gesprächen mit ihr gewusst.
Dennoch habe er sie von Anfang an in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht. «Schon kurz nach dem Kennenlernen sagte er ihr, dass ihre Familie sie nicht lieben würde und tätigte Bestellungen im Internet auf ihren Namen», sagte die Staatsanwältin.
Um die dadurch entstandenen Schulden zu tilgen, habe er vorgeschlagen, dass sie sich prostituieren soll. Er habe bestimmt, wann sie sich mit wem und für wie viel Geld treffen soll. Die Geschädigte habe sich in einer Notsituation befunden und keinen anderen Ausweg gewusst.
Dass er erst eine Beziehung aufgebaut und sie dann ausgebeutet habe, sei kein Zufall, sagte die Anwältin der Privatklägerin. Mehrmals habe der Beschuldigte auf diese Weise ihr Vertrauen ausgenutzt und finanziell von ihr profitiert.
Die Staatsanwältin beantragte wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten. Die Anwältin der Privatklägerin forderte eine Genugtuung von 25'000 Franken.
Der Verteidiger erachtete hingegen den Vorwurf des Menschenhandels als zu weit gegriffen und forderte in diesem Punkt einen Freispruch. Es sei ihm kein Fall bekannt, in dem eine Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft Opfer von Menschenhandel wurde. Hingegen könnten ausländische Personen viel leichter in eine Abhängigkeit gebracht werden.
Zudem könne seinem Mandanten nicht nachgewiesen werden, dass er die Frau mit der Absicht kennenlernte, sie anzuwerben. Er habe sich einsam gefühlt und die Geschädigte sei seine erste Liebesbeziehung und Freundin gewesen. Auch habe der Beschuldigte sie nicht isoliert. «Die Menschen durften aufgrund der Corona-Pandemie generell keine sozialen Kontakte in diesem Zeitraum haben», sagte der Verteidiger.
Das Obergericht wird das Urteil am Dienstag schriftlich eröffnen.






