25 Anwälte prangern Schweiz vor Internationalem Strafgerichtshof an
25 Schweizer Anwälte prangern beim Internationalen Strafgerichtshof eine Schweizer Mittäterschaft an den von Israel in Gaza begangenen Verbrechen an. Adressiert an die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs wird der Schweiz Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vorgeworfen.

Die Schweiz verstosse gegen die Genfer Konventionen und respektiere das humanitäre Völkerrecht nicht, teilten die Schweizer Anwälte am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern mit . Der Internationale Gerichtshof sei zur «Schweizer Mittäterschaft» in Gaza angerufen worden.
Sie kritisierten unter anderem, dass die Verteidigungsminister der Schweiz und Israels 2013 ein Abkommen über militärische Zusammenarbeit unterzeichnet haben. «Seitdem kauft und verkauft die Schweiz Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck an Israel», so die Anwälte.
Die beiden Länder kooperierten auch bei der Entwicklung von Waffensystemen. Besonders besorgniserregend ist der deutliche Anstieg der Lieferungen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, darunter Komponenten für die im Gazastreifen eingesetzte Drohne Hermes 900, seit 2024.
Die Schweiz sei an der Entwicklung der Drohne Hermes 900 beteiligt gewesen und liefere Komponenten dafür. Diese Drohne werde vom israelischen Rüstungskonzern Elbit Systems hergestellt. In der Schweiz gebe es zudem eine Tochtergesellschaft des Unternehmens und deren Verwaltungsratspräsident sei der ehemalige Armasuisse-Chef Jakob Baumann.
Zwischen Oktober 2023 und April 2024 wurden nach Angaben der Schweizer Anwälte 20 Ausfuhrgenehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Israel an 17 Schweizer Unternehmen erteilt. 2024 hätten die Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) nach Israel einen Rekordwert von 16,7 Millionen erreicht und sie seien im ersten Quartal 2025 weiter angestiegen.
Die Anwälte kritisierten zudem den Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis scharf: «Cassis hätte alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen müssen, um die Begehung solcher Verbrechen zu verhindern und zumindest deren Begehung in keiner Weise zu begünstigen.»
Als Chef des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hätte Cassis den Bundesrat und die Bundesversammlung an die Verpflichtungen der Schweiz als Unterzeichner- und Verwahrerstaat der Genfer Konventionen und als Unterzeichnerstaat des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erinnern müssen.






