19 Jahre Gefängnis für Bulgaren wegen Tötung einer Spaziergängerin
Der Bulgare welcher 2016 im Wald von Orpund BE eine Spaziergängerin mit einem Beil getötet hatte, wurde nun zu 19 Jahren Haft verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bulgare, der 2016 eine Frau mit einem Beil getötet hatte, muss 19 Jahre ins Gefängnis.
- Gemäss Gutachten leidet der Täter an einer schweren Persönlichkeitsstörung.
19 Jahre Gefängnis für einen Bulgaren, der 2016 eine 66 Jahre alte Spaziergängerin umgebracht hat. Er hat die Frau mit einem Beil getötet als sie ihm im Wald von Orpund BE über den Weg lief. An die Strafe schliesst sich eine Verwahrung an. Damit ging das Regionalgericht Biel-Seeland am Freitag in seinem Urteil über das von der Anklage geforderte Strafmass hinaus.
Zur falschen Zeit am falschen Ort
Gerichtspräsident Maurice Paronitti warf dem zur Tatzeit 38 Jahre alten Mann Barbarei vor. Die Waldspaziergängerin sei schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Der Bulgare wurde ausserdem wegen einer ganzen Reihe weiterer Delikte verurteilt. Etwa wegen Diebstahls, illegalen Aufenthalts und Hausfriedensbruchs.
Der Staatsanwalt hatte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren und die anschliessende Verwahrung gefordert. Dieser Fall gehört zu den schrecklichsten der vergangenen zehn Jahre in unserer Gegend«, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Amaël Gschwind. Der Angeklagte habe sein Opfer regelrecht exekutiert.
Freiheitsstrafe sei zu wenig
Eine Freiheitsstrafe reiche nicht aus, betonte Gschwind, denn laut psychiatrischem Gutachten bestehe eine hohe Rückfallgefahr beim Angeklagten. Das Gutachten attestiert dem Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. «Ich bin kein Psychopath» wehrte er sich vor Gericht. Er sei «ein sehr guter Mann» und habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen.
Der Verteidiger forderte das Gericht denn auch auf, den Mann nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren sei angemessen. Von einer Verwahrung sei abzusehen.
Flucht mit Auto der getöteten
Der Täter floh laut Anklage mit dem Auto seines Opfers. Er wurde einige Tage später bei Schaffhausen an der Grenze zu Deutschland gefasst.

Gerichtspräsident Paronitti hatte den Angeklagten mit der Tatsache konfrontiert, dass seine DNA am Tatort gefunden wurde. Diese Spuren seien «von Spezialisten» dort angebracht worden, entgegnete der Angeklagte.
Insgesamt beantwortete der Angeklagte die Fragen des Gerichts unzusammenhängend, ja konfus. So gab er beispielsweise an, dass er das Auto des Opfers «erhalten» habe. Der Mann gab zu, seinerzeit in einer Waldhütte bei Orpund gelebt zu haben.