18-Jährige in Schaffhausen wegen Terrorismusunterstützung angeklagt
Die Schaffhauser Jugendanwaltschaft hat gegen zwei 18-Jährige Anklage wegen Unterstützung von Terrorismus erhoben.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei 18-Jährige wurden wegen Terrorismusunterstützung in Schaffhausen angeklagt.
- Die Beschuldigten sollen Anschläge in der Schweiz mitgeplant haben.
- Bei den Jugendlichen handelt es sich um einen Schweizer und einen Italiener.
Zwei 18-Jährige müssen sich wegen mehrfacher Unterstützung einer terroristischen Organisation vor Gericht verantworten, wie die Schaffhauser Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Sie wurden 2024 verhaftet und verdächtigt, Anschläge geplant zu haben.
Wie es nach der Verhaftung der Beiden hiess, sollen der Schweizer und der Italiener die verbotene Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) unterstützt haben. Sie sollen Sprengstoffanschläge in der Schweiz mitgeplant haben.

Wie die Schaffhauser Staatsanwaltschaft gegenüber Keystone-SDA bestätigte, ist die Planung von Anschlägen weiterhin Teil der Anklage.
Zum Zeitpunkt der Verhaftung waren die Beschuldigten 15 und 16 Jahre alt. Entsprechend findet die Verhandlung vor dem Jugendgericht statt. Wann genau, ist noch offen.
Kontakte nach Deutschland
Die beiden Teenager wurden am Osterwochenende 2024 verhaftet, zusammen mit einem 18-jährigen mutmasslichen Mitstreiter, einem Schweizer aus dem Kanton Thurgau, mit dem sie in Kontakt gestanden haben sollen. Gegen den 18-Jährigen ermittelt die Bundesanwaltschaft (BA).
Gemäss der BA gibt es eine Verbindung zwischen den Schweizer Ermittlungen und ähnlichen Ermittlungen in Deutschland. Auch dort wurden über die Ostertage vier 15- und 16-jährige Jugendliche wegen Terrorverdachts und möglicher IS-Unterstützung verhaftet.
Die drei Beschuldigten aus dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie der Beschuldigte aus Baden-Württemberg sollen in einer Chatgruppe Anschlagspläne auf Polizeistationen, Kirchen oder Synagogen diskutiert haben. Dabei sollen sie sich bereit erklärt haben, ein Verbrechen zu begehen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.








