Für gemeinwirtschaftliche und ungedeckte Leistungen in baselstädtischen Spitälern stellt der Kanton 2019 bis 2021 insgesamt 175,9 Millionen Franken bereit.
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Eine Co-Infektion mit Grippe und Corona birgt ein viel höheres Risiko. - Shutterstock

Dies beschloss der Grosse Rat am Donnerstag einstimmig.

Die Rahmenausgabenbewilligung deckt Kosten, die nicht in Tarife eingerechnet werden können. Dazu zählen unter anderem universitäre Lehre und Forschung sowie Ärzteweiterbildung. Die Mittel betreffen sowohl die drei öffentlich-rechtlichen als auch sieben private Spitäler im Stadtkanton.

In der Debatte kritisierte die SP den Verteilschlüssel für den Bereich Lehre und Forschung - jährlich 30,5 Millionen - als unfair gegenüber dem Stadtkanton. Die Bewilligungsperiode daure noch an, wenn ab 2020 gemäss den Fusionsplänen das Unispital Basel-Stadt und Baselland gehören soll. Das Parlament liess einen SP-Anzug dazu stillschweigend stehen.

Die CVP/EVP monierte, die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen seien generell in der Schweiz ungerecht verteilt. Da bleibe schon lange zuviel an den Zentrumskantonen hängen. Ohne Fusion bekomme Basel-Stadt noch weniger Geld vom Baselbiet.

Laut Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP) grenzen die Kantone gemeinwirtschaftliche Kosten unterschiedlich ab und übernehmen sie auch sehr unterschiedlich. Die Spitalfusionsdebatte aber dürfe man nicht zu diesem Thema erneut führen.

Engelberger hofft im Übrigen weiter, dass eine interkantonale Vereinbarung zum Ausgleich der ungedeckten Kosten der ärztlichen Weiterbildung zustande kommt. Diese würde den Kanton Basel-Stadt finanziell entlasten.

Der Grosse Rat bewilligte auch eine Rahmenausgabenbewilligung für gemeinwirtschaftliche Leistungen des Universitären Zentrums für Zahnmedizin (UZB) 2019 bis 2021 von 10,7 Millionen Franken, auch dies einstimmig. Der offene Posten umfasst insgesamt 21,3 Millionen, wovon die Regierung 10,5 Millionen in eigener Kompetenz bewilligen kann.

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