Der Bundesrat ist dagegen, dass 16-Jährige Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren dürfen. Über die Motion entscheidet nun der Ständerat.
Immer weniger Schweizer lernen Autofahren – vor allem Junge.
Immer weniger Schweizer lernen Autofahren – vor allem Junge. - Keystone

Eine breit abgestützte Motion aus dem Ständerat fordert, dass das Führen von vierrädrigen Leichtmotorfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h ab 16 Jahren erlaubt ist. Der Bundesrat ist dagegen, das alte Regime wiedereinzuführen.

Das Mindestalter zum Führen von Fahrzeugen der Spezialkategorie F (Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) betrug in der Schweiz lange Zeit 16 Jahre. 2008 hob der Bundesrat das Mindestalter auf 18 Jahre an.

Die Gründe damals waren, dass zunehmend Personenwagen auf 45 Kilometer pro Stunde gedrosselt und oft für längere Strecken eingesetzt wurden. Das hatte laut dem Bundesrat «negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss». Dies wegen der fehlenden Fahrerfahrung der 16-Jährigen und weil die «45er-Autos» insbesondere ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht erreichten und somit als Verkehrshindernisse gefährliche Überholmanöver provozierten.

Aus Sicht des Bundesrats haben die damals vorgebrachten Argumente nach wie vor Gültigkeit, wie er in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf einen Vorstoss aus dem Ständerat schreibt. Er will das Regime also nicht ändern.

FDP-Ständerat Olivier Français (VD) und 14 weitere Mitglieder der kleinen Kammer aus verschiedenen Parteien sehen das anders. Mit einer Motion wollen sie das Fahren von vierrädrigen Leichtmotorfahrzeugen bis 50 Kubikzentimeter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer Motorleistung von höchstens vier Kilowatt ab einem Alter von 16 Jahren erlauben.

Nach Ansicht des Motionärs dürfen Leichtmotorfahrzeuge in den meisten Ländern der EU ab 16 Jahren gefahren werden. In einigen Ländern liegt die Altersgrenze sogar noch tiefer, etwa in Frankreich, wo ein Mindestalter von 14 Jahren gilt. Der Bundesrat solle sich dafür einsetzen, die Harmonisierung der Schweizer Ausweiskategorien mit jenen der europäischen Nachbarländer voranzutreiben.

Über die Motion entscheidet nun der Ständerat.

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