12,5 Jahre für Ermordung von Liebhaber in Zürcher Hotelzimmer
Weil er seinen Liebhaber in einem Zürcher Hotelzimmer ermordete, wurde ein 41-Jähriger zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. Vor der Tat hatte er Drogen genommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Mann, der seinen Liebhaber in einem Zürcher Hotel ermordete, wurde verurteilt.
- Er erhält eine Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren.
- Der 41-Jährige gibt an, aufgrund von Drogen einen Panther gesehen zu haben.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 41-jährigen Mann zu einer 12,5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Brasilianer hatte Anfang November 2019 in einem Zürcher Hotel seinen Liebhaber brutal getötet. Zuvor hatte er Drogen konsumiert.
Nach Verbüssung der Strafe wird der Mann für 13 Jahre des Landes verwiesen, mit Eintrag ins Schengener Informationssystem.
Damit gilt die Sperre für den gesamten Schengenraum. Während des Strafvollzugs hat der Mann eine ambulante Therapie zu absolvieren. Den Angehörigen des Opfers muss er total 60'000 Franken Genugtuung leisten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Brasilianer bleibt wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft.
Die Staatsanwältin hatte eine 18-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigerin plädierte für die Anerkennung des Umstands, dass der Mann die Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen habe. Für diesen Fall sieht das Gesetz eine Maximalstrafe 3 Jahre Freiheitsentzug vor. Er habe seinen Liebhaber im Drogenwahn getötet.
Der Beschuldigte bekannte sich am ersten Verhandlungstag vergangene Woche als schuldig. Er hatte während der ganzen Untersuchung die Tat geleugnet.
Beschuldigter will schwarzen Panther gesehen haben
In der Nacht zum 1. November 2019 gingen die beiden Männer, die sich bereits zuvor hin und wieder getroffen hatten, in ein Hotel. Dort konsumierten sie Drogen und hatten Sex.
Der Beschuldigte schilderte, wie er nach der Injektion von Crystal Meth auf einmal einen schwarzen Panther gesehen habe. Dieser habe ihn bedroht. Die Injektion habe ihm sein Liebhaber verabreicht. Mit aller Kraft habe er gegen das Monster gekämpft und es getötet.

Das Gericht erachtete diese Geschichte aber nicht als glaubhaft. Aufgrund des Drogenkonsums vor der Tat attestierte es dem Beschuldigten jedoch eine mittelgradig verminderte Steuerungsfähigkeit. Dies hatte eine mildere Strafe zur Folge.