Ein Zürcher (36), der wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, bekommt 100'000 Franken. Er bekam wegen einem fehlerhaften Gutachten nicht die richtige Behandlung.
zürich obergericht
Das Obergericht in Zürich. (Archivbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 36-Jähriger wird vom Zürcher Obergericht freigesprochen und erhält Entschädigung.
  • Zwei Vergewaltigungen habe er aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen.
  • Ein erstes Gutachten war fehlerhaft und wenig detailliert.

Das Zürcher Obergericht hebt zwei Vergewaltigung-Verurteilungen aus den Jahren 2010 und 2011 auf. Dies geht aus einem kürzlich publizierten Urteil hervor. Der heute 36-Jährige wird freigesprochen und erhält 100'000 Franken Entschädigung zugesprochen.

Der Grund: Ein Gutachten, welches verhinderte, dass dem Mann eine angemessene Behandlung zukam. Dieses sei laut dem neuen Urteil fehlerhaft und wenig detailliert gewesen.

Zwei neue Gutachten attestierten dem Mann nun eine Unterform der Schizophrenie. Diese Form beeinflusst das Verhalten von Erkrankten. Sie werden oft verantwortungslos und unvorhersehbar, es gibt kaum Selbstkritik. Die Sexualdelikte habe er deshalb wegen der Erkrankung begangen und er sei nicht schuldfähig.

Gemäss den neuen Gutachten hätte er in einer stationären Massnahme mit Therapie untergebracht werden sollen. Dies war jedoch erst ab 2015 der Fall. Das Zürcher Obergericht spricht dem 36-Jährigen deshalb für vier Jahre «nicht adäquate» Massnahmen eine Entschädigung von 100'000 Franken zu.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VergewaltigungSchizophrenieFranken