Brände bei Sitten VS wegen illegalen Feuerwerks

    Keystone-SDA
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    Sion,

    Weil junge Erwachsene illegal Feuerwerk abbrennen liessen, ist es bei den Autobahneinfahrten der A9 in Sitten-Ost am Sonntagabend zu Bränden gekommen.

    Weil junge Erwachsene Feuerwerk abbrannten, kam es am Sonntagabend bei der Autobahneinfahrt A9 Sitten-Ost zu mehreren Bränden.
    Weil junge Erwachsene Feuerwerk abbrannten, kam es am Sonntagabend bei der Autobahneinfahrt A9 Sitten-Ost zu mehreren Bränden. - sda - Kantonspolizei Wallis

    Das Wichtigste in Kürze

    • Am Sonntagabend liessen mehrere junge Walliser in Sitten VS Feuerwerk abbrennen.
    • Sieben Personen wurden vorübergehend festgenommen.
    • Die Feuerwehr brachte die Brände schnell unter Kontrolle.

    Weil junge Erwachsene illegal Feuerwerk abbrennen liessen, ist es bei den Autobahneinfahrten der A9 in Sitten-Ost zu Bränden gekommen. Sieben Personen wurden vorübergehend festgenommen. Zwei Personen werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Die Einsatzzentrale der Kantonspolizei sei um 22.20 Uhr über mehrere Feuerausbrüche in der Nähe der Autobahneinfahrten informiert worden. Dies schrieb die Kantonspolizei Wallis am Montag in einer Mitteilung.

    Die Feuerwehr habe sich sofort vor Ort begeben und die Brände schnell unter Kontrolle gebracht. Verletzt wurde niemand.

    Pyrotechnik teils verboten in der Schweiz

    In der Zwischenzeit nahmen Polizeibeamte sieben junge Erwachsene fest, die sich in Sitten aufgehalten hatten. Dies teilte ein Polizeisprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

    Erste Ermittlungen der Polizei ergaben: Eine der festgenommenen Personen, ein in der Region wohnhafter 22-jähriger Walliser, hat mehrere pyrotechnische Gegenstände auf sich getragen. Von diesen seien einige in der Schweiz verboten. Er werde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Ein weiterer 21-jähriger Walliser wird wegen fahrlässiger Brandstiftung und Missachtung des allgemeinen Feuerverbots angezeigt. Zudem müsse er im Falle einer Verurteilung auch die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr tragen.

    Die Kantonspolizei erinnerte in der Mitteilung an das allgemeine Feuerverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet. Diese Massnahme gelte auch für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen.

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