Zweiter SAP-Betriebsrat legt Amt nieder

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Deutschland,

Das Software-Unternehmen SAP kommt nicht zur Ruhe. Erneut hat ein Mitglied des Betriebsrates sein Amt niedergelegt. Es ist bereits der zweite Fall dieser Art. Auch das Arbeitsverhältnis sei beendet.

Ein Logo des Softwarekonzerns an der Unternehmenszentrale von SAP. Erneut hat ein Mitglied des Betriebsrates sein Amt niedergelegt. Foto: Uwe Anspach/dpa
Ein Logo des Softwarekonzerns an der Unternehmenszentrale von SAP. Erneut hat ein Mitglied des Betriebsrates sein Amt niedergelegt. Foto: Uwe Anspach/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Affäre um mutmassliche Unregelmässigkeiten beim SAP-Betriebsrat zieht Kreise.

Ein Betriebsratsmitglied, das bis zuletzt zugleich Aufsichtsratsmitglied war, habe mit sofortiger Wirkung seine Ämter niedergelegt, teilte das in Walldorf ansässige Softwareunternehmen am Donnerstag mit. Zugleich einigten sich SAP und der Mann demnach einvernehmlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. «Zu weiteren Details wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart», teilte der Softwarekonzern weiter mit. Über den Rücktritt hatten zuvor die «Rhein-Neckar-Zeitung» und der «Business Insider» berichtet.

Vor geraumer Zeit räumte zunächst der frühere Betriebsratschef des Unternehmens seinen Posten. Ihm ist vom Unternehmen inzwischen gekündigt worden. Gegen beide früheren Arbeitnehmervertreter hatte der Softwarekonzern in der Vergangenheit bereits interne Untersuchungen eingeleitet. Der frühere Betriebsratschef soll im Zuge einer Untersuchung gegen seinen Betriebs- und Aufsichtsratskollegen in «mehrfacher Weise eine Aufklärung erschwert, Indiztatsachen unterdrückt» und dabei versucht haben, «die Ermittlung der Wahrheit zu verhindern», heisst es in der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Unterlagen.

Gegen den nun ausgeschiedenen Kollegen ermittelte SAP intern nach dem Hinweis eines Whistleblowers. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg prüft zudem im Zusammenhang mit einer angeblich manipulierten Aufsichtsratswahl den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs.

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