Widerspruchsrecht auch bei kleinen Preiserhöhungen möglich

DPA
DPA

Deutschland,

Verteuert sich der Mobilfunktarif, haben Kunden das Recht, Widerspruch einzulegen. Das gilt auch bei geringen Preisänderungen, wie ein Urteil zeigt.

Auch bei kleinen Preiserhöhungen haben Mobilfunkkunden ein Widerspruchsrecht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Auch bei kleinen Preiserhöhungen haben Mobilfunkkunden ein Widerspruchsrecht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobilfunkkunden steht auch bei kleineren Preiserhöhungen ein Widerspruchsrecht zu.

Das Oberlandesgericht Frankfurt kassierte mit einem Urteil (Az.: 1 U 46/19) einen Passus aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Drillisch Online.

Dieser wollte den Kunden den Widerspruch erst ab einer «wesentlichen» Erhöhung von mehr als 5 Prozent zugestehen. Das Gericht gab der Klage eines Kunden gegen die Bestimmung statt und stützte sich dabei auf die EU-Richtlinie Universaldienste. Danach komme es nicht darauf an, ob die Preiserhöhung «wesentlich» sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und wurde wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

wetter hitze badi
534 Interaktionen
Hitze-Ansturm
public
64 Interaktionen
22 Uhr

MEHR IN NEWS

Geld
14 Interaktionen
87'000 Franken
paris hitze
11 Interaktionen
Extremhitze
dfg
4 Interaktionen
Liegestuhl-Zoff

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Lärz
2 Interaktionen
München
edda
118 Interaktionen
Zu nackt!
Der Abend in Frankfurt am Main
2 Interaktionen
Euroraum