Widerspruchsrecht auch bei kleinen Preiserhöhungen möglich

DPA
DPA

Deutschland,

Verteuert sich der Mobilfunktarif, haben Kunden das Recht, Widerspruch einzulegen. Das gilt auch bei geringen Preisänderungen, wie ein Urteil zeigt.

Auch bei kleinen Preiserhöhungen haben Mobilfunkkunden ein Widerspruchsrecht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Auch bei kleinen Preiserhöhungen haben Mobilfunkkunden ein Widerspruchsrecht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobilfunkkunden steht auch bei kleineren Preiserhöhungen ein Widerspruchsrecht zu.

Das Oberlandesgericht Frankfurt kassierte mit einem Urteil (Az.: 1 U 46/19) einen Passus aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Drillisch Online.

Dieser wollte den Kunden den Widerspruch erst ab einer «wesentlichen» Erhöhung von mehr als 5 Prozent zugestehen. Das Gericht gab der Klage eines Kunden gegen die Bestimmung statt und stützte sich dabei auf die EU-Richtlinie Universaldienste. Danach komme es nicht darauf an, ob die Preiserhöhung «wesentlich» sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und wurde wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Donald Trump
6 Interaktionen
Hat G7 verlassen
Campingplatz
238 Interaktionen
Günstig

MEHR IN NEWS

2 Interaktionen
Ingolstadt
Blaise Metreweli MI6 Chefin
9 Interaktionen
Wie James Bond
Raketen
3 Interaktionen
Kriegsfolgen
Trump Kanada Carney
8 Interaktionen
Kooperation

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Polizei
3 Interaktionen
Brutale Attacke
Vodafone
2 Interaktionen
Preiserhöhungen
Erika Steinbach
9 Interaktionen
Antrag gestellt
Buch
Wurde 80 Jahre alt