In der Unionsfraktion im Bundestag wird weiter über ein Kopftuchverbot an Schulen diskutiert.
Schülerin mit Kopftuch
Schülerin mit Kopftuch - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • CDU-Abgeordneter de Vries: Wir nehmen «staatliches Wächteramt» ernst.

«Wir respektieren die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und das elterliche Erziehungsrecht, nehmen aber auch das staatliche Wächteramt ernst, wenn es darum geht, für das Wohl junger muslimischer Mädchen und ein gleichberechtigtes Aufwachsen einzutreten», sagte der zuständige Berichterstatter für Religionsgemeinschaften, Christoph de Vries (CDU), der Tageszeitung «Welt» vom Freitag.

Gemeinsam mit den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann und Thorsten Frei (beide CDU) habe er die Mitglieder der Fraktion zu einer Diskussion eingeladen. Nun gehe es darum, «eine sorgfältige verfassungsrechtliche Einordnung des Themas vorzunehmen und die konkurrierenden Grundrechtsgüter abzuwägen».

Allerdings gibt es auch in der Union skeptische Stimmen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), sagte dem Blatt: «Wir sollten zunächst prüfen, ob es ein milderes Mittel als ein allgemeines Kopftuchverbot gibt.» Der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU), verwies auf den besonderen Schutz der Familie: «Für die deutsche Verfassung ist die Familie der Nukleus der Gesellschaft, der frei von staatlicher Überwachung und Verdächtigung zu bleiben hat.»

Über ein Kopftuchverbot an Schulen wird seit einem Beschluss in Österreich vermehrt auch in Deutschland diskutiert. Das Parlament in Wien hatte Mitte Mai ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen verabschiedet.

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