Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird über die Rechtmässigkeit des Covid-19-bedingten Demonstrationsverbots urteilen – auf Wunsch des Bundesrats.
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Die Demonstration zum Covid-Zertifikat in Genf wurde streng bewacht. (Archivbild) - Keystone

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird kommenden Montag den Fall der Genfer Gemeinschaft für gewerkschaftliche Aktion entscheiden. Die erste Instanz stellte vergangenen Frühling fest, das wegen der Covid-19-Pandemie verhängte Demonstrationsverbot habe gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstossen.

Die Schweizer Regierung beantragte eine Behandlung des Falls durch die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die erste Instanz hatte mit vier zu drei Stimmen eine Verletzung der Versammlungsfreiheit festgestellt.

Sieht EGMR Verstoss gegen Grundrechte?

Sie kam zum Schluss, das vom 17. März bis 30. Mai 2020 geltende Demonstrationsverbot habe nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen gestanden – insbesondere aufgrund seiner Dauer und der Strenge der vorgesehenen Sanktionen.

Ohne die vom Coronavirus ausgehende Bedrohung für die Gesellschaft und die öffentliche Gesundheit zu unterschätzen, sei dieser Eingriff nicht notwendig gewesen.

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