Vorarlberg: Eltern von Dreifachmörder klagen gegen Österreich

Pascal Moser
Pascal Moser

Österreich,

Im September 2017 ereignete sich in Vorarlberg ein schreckliches Blutbad. Nun klagen die Eltern des vermeintlichen Dreifachmörders die Republik Österreich an.

bregenz verprügelt
Nach der Festnahme wird demnächst werde über eine Auslieferung nach Österreich entschieden. (Polizei in Österreich, Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eltern eines Dreifachmörders fordern von Österreich Schmerzensgeld.
  • Ihr Sohn hatte 2017 ein Blutbad angerichtet.

Wie die Ermittlungen ergeben haben, hat ein 38-jähriger Familienvater im Jahr 2017 in Vorarlberg (Ö) seine Familie getötet. Zuerst soll er seine beiden Töchter, dann die 33-jährige Gattin erstochen haben. Anschliessend rammte er sich selbst ein Messer in die Brust und sprang aus dem Fenster in den Tod.

Beim Landesgericht Feldkrich in Vorarlberg ist nun eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingereicht worden. Die Eltern des mutmasslichen Dreifachmörders umgerechnet rund 166'000 Franken, davon über 130'000 Franken Trauerschmerzensgeld.

Keine Zahlungen erfolgt

Für den Verlust ihres Sohnes und der Enkelinnen machen die beiden einen Polizisten verantwortlich. Der Beamte hat wenige Minuten vor der Tat mehrere Notrufe eines besorgten Nachbarn ignoriert. Der Nachbar rief dann kurzerhand selbstständig bei der Polizeiinspektion Hohenems an.

Die Wiener Finanzprokuratur lehnte die Schadensersatzzahlung ab. Die Begründung lautet: Selbst mit einem sofortigen Ausrücken der Polizei wäre es bereits zu spät gewesen. Für den Zivilprozess am Landesgericht Feldkrich wurde noch kein Verhandlungstermin ausgeschrieben.

Polizist angeklagt

Im Strafverfahren wurde der Polizist von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Seine Dienstpflicht sei durch Nichtreagieren auf die Notrufe verletzt worden.

Im Disziplinarverfahren wurde über den Bundespolizisten in erster Instanz die Entlassung ausgesprochen. Der 49-jährige Beschuldigte bekämpft die Entscheidung der Disziplinarkommission des Innenministeriums am Bundesverwaltungsgericht.

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