Viele Ämter setzten Homeoffice nicht um

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Deutschland,

Viele Ämter in Deutschland setzen für ihre Beschäftigten kein Homeoffice um. Eine Umfrage der «Welt am Sonntag» bei 14 grossen Städten und 16 Bundesbehörden ergab, dass dort teilweise weniger als die Hälfte der Innendienst-Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten kann.

Mann im Homeoffice
Mann im Homeoffice - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Umfrage offenbart grosses Manko in Stadtverwaltungen und Bundesbehörden.

Am schlechtesten ist demnach die Kieler Stadtverwaltung in Corona-Zeiten für eine Arbeit am heimischen Schreibtisch aufgestellt. Dort können demnach lediglich 17 Prozent der Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten. Schlecht schneiden auch die Stadtverwaltungen von Erfurt (20,4 Prozent), Frankfurt am Main (28 Prozent), Rostock (bis zu 30 Prozent) und Leipzig (33 Prozent) ab.

Die befragten Bundesbehörden sind insgesamt etwas besser für Heimarbeit aufgestellt, doch auch dort gibt es Ausreisser wie etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wo 45 Prozent der Mitarbeiter derzeit von zuhause arbeiten können.

Als Gründe für die Umsetzungsprobleme gaben die Verwaltungen und Behörden überwiegend an, erst kürzlich Arbeitsgeräte wie Laptops und Server bestellt zu haben und nun vor Lieferengpässen zu stehen. Zudem seien viele Akten nach wie vor nicht digitalisiert, was Präsenzarbeit notwendig mache.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von ernsten Versäumnissen. «Natürlich können wir jetzt nicht in wenigen Tagen nachholen, was jahrelang bei der Digitalisierung verschlafen wurde», sagte Heil der «WamS». «Aber was machbar ist, muss jetzt gemacht werden.» Die Arbeitsschutzregeln gelten gleichermassen für öffentliche Behörden und Wirtschaft.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, forderte: ?Wer von den Privaten fordert, muss auch selbst Vorbild sein." Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Verordnung verabschiedet, welche die Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Beschäftigten bis zum 15. März Homeoffice zu ermöglichen, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Ein verbindliches Recht auf Homeoffice gibt es aber nicht.

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