Versicherer: Wohnhäuser immer mit Elementarschutz versichern
Die Hochwasserkatastrophe hat es in diesem Sommer noch einmal deutlich vor Augen geführt: Der Klimawandel lässt das Risiko für Extremwetter-Ereignisse steigen. Die Versicherer wollen daher den Elementarschutz zum Standard machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Angesichts zunehmender Extremwetter-Ereignisse müssen aus Sicht der Versicherungsbranche alle Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert werden.
Es solle nur noch Wohngebäudeversicherungen mit einem entsprechenden Baustein geben, schlägt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einem Positionspapier vor. Darüber berichtete auch der «Spiegel».
Wie der Verband mitteilte, gibt es den Elementarschutz bislang nur für 50 Prozent der Gebäude. «Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt», sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Jörg Asmussen. Bestehende Verträge sollen demnach ergänzt und Neuverträge nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Neubauten in Risikozonen sollen nicht mehr gegen Überschwemmung versicherbar sein.
Für den vorgeschlagenen Eingriff in bestehende Verträge müsste aber die gesetzliche Grundlage geändert werden. Das gilt auch, wenn sich Versicherer auf ein einheitliches Angebot an Neukunden verständigen wollten. Bisher könnte das einen Verstoss gegen das Kartellrecht bedeuten.
Nach einem Vergleich der Stiftung Warentest bieten viele Tarife Elementarschutz für unter 100 Euro im Jahr. In Risikogebieten ist die Prämie höher. Der Beitrag solle sich weiter nach der Gefährdung richten, betonte der Verband. Mit der neuen Bundesregierung wolle man über Wege zu sozialverträglichen Konditionen für Härtefälle diskutieren.
Der Vorstoss steht im Mittelpunkt eines Gesamtkonzepts zur Klimafolgenanpassung, mit dem der Verband auch auf die Flutkatastrophe im Sommer reagiert. Die Versicherungslobby fordert auch ein Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten, ein bundesweites Naturgefahrenportal und Änderungen im Bauordnungsrecht.